Besonders im Winter leiden Städte und verkehrsnahe Gebiete unter hohen Feinstaubbelastungen. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung aus (Husten, Atemnot, Bronchitis und Asthmaanfälle, Atemwegs- und Herzkreislauf-Erkrankungen). Um die Feinstaubbelastung zu verringern, besteht von Anfang November bis Ende Februar ein Verbot für das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien. Ausgenommen sind Brauchtumsfeuer und Grillfeuer (§ 17 der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhalteverordnung).
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Vorschrift.
3. November 2016
Gemeindeverwaltung | Präsidiales + Sicherheit