Die Ruhefristen der Erdbestattungsgräber Nrn. 234 bis 278 sind abgelaufen. Aus diesem Grund werden die Gräber abgeräumt.
Die Angehörigen der in diesen Gräbern Bestatteten werden gebeten, die Grabmäler, Einfassungen, Pflanzen usw. bis Montag, 1. Juni 2020, zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Friedhofgärtner die Grabteile entfernen und die Gräber auflösen. Nicht abgeholte Grabteile werden nicht vergütet.
14. Mai 2020
Gemeindeverwaltung Bauma
Abteilung Gesellschaft+Soziales

