Friedhof Sternenberg; Abräumung von Gräbern

GESOAmtliche Publikation

Die Ruhefristen der Urnengräber Nrn. 297 bis 301; 303 bis 324; 326 bis 337 sind abgelaufen. Aus diesem Grund werden die Gräber abgeräumt.

Die Angehörigen der in diesen Gräbern Bestatteten werden gebeten, die Grabmäler, Einfassungen, Pflanzen usw. bis Samstag, 16. Juni 2017, zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Friedhofgärtner die Grabteile entfernen und die Gräber auflösen. Nicht abgeholte Grabteile werden nicht vergütet.

18. Mai 2017

Gemeindeverwaltung Bauma
Gesellschaft+Soziales