Gebühren Abwasser 2025

HBTBAmtliche Publikation

Gemäss Art. 25 der Verordnung über Abwasseranlagen der Gemeinde Bauma (SR Bauma 732.3) setzt der Gemeinderat die Gebühren fest. Mit Beschluss vom 15. Januar 2025 setzte der Gemeinderat Bauma die Gebühren für die Abwasserentsorgung per 1. Januar 2025 wie folgt fest:

Die Benützungsgebühren per 1. Januar 2025 werden auf CHF 4.70 exkl. MwSt. pro m3 Frischwasserverbrauch festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung übergeordneten Rechts schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

  1. Januar 2025

Gemeinderat Bauma