Zahl der Stimmberechtigten 3’370
Eingegangene Stimmrechtsausweise 1’841
Eingegangene Wahlzettel 1’787
(Stimmbeteiligung 53.0 %)
Abzüglich nicht in Betracht fallende Wahlzettel
– ungültig eingelegt Wahlzettel 11
– leere 16
– ungültige 2 29
Gültige Wahlzettel 1’758
Ja-Stimmen 1’473
Nein-Stimmen 285
Die Vorlage wurde angenommen.
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnli-strasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
16. Februar 2017
Wahlbüro Bauma