Zahl der Stimmberechtigten 3’372
Eingegangene Stimmrechtsausweise 1’886
Grundsatzabstimmung
Eingegangene Stimmzettel 1’844
(Stimmbeteiligung 54.69%)
Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel
– ungültig eingelegt Stimmzettel 12
– leere 35
– ungültige 9 56
Gültige Stimmzettel 1’788
Ja-Stimmen 1’515
Nein-Stimmen 273
Die Stimmberechtigten haben der Sanierung des Hallenbads zugestimmt.
Variantenentscheid
Eingegangene Stimmzettel 1’846
(Stimmbeteiligung 54.74%)
Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel
– ungültig eingelegt Stimmzettel 12
– leere 134
– ungültige 14 160
Gültige Stimmzettel 1’686
Stimmen für Variante Bestand (A) 1’072
Stimmen für Variante Erweiterung (B) 614
Die Stimmberechtigten haben sich für die Weiterverfolgung der Variante Bestand ausgesprochen.
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
September 2017
Wahlbüro Bauma

