Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020; Ergebnis der Abstimmung über die Totalrevision der Gemeindeordnung und die Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“

PRSIAmtliche Publikation

Zahl der Stimmberechtigten                     3’348

Eingegangene Stimmrechtsausweise         2’062

Totalrevision Gemeindeordnung

Eingegangene Stimmzettel                       1’838

(Stimmbeteiligung 54.90%)

Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel

– ungültig eingelegt Stimmzettel   11

– leere                                     195

– ungültige                                   2           208

Gültige Stimmzettel                                 1’630

Ja-Stimmen                                            1’410

Nein-Stimmen                                           220

Die Stimmberechtigten haben der totalrevidierten Gemeindeordnung zugestimmt.

Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“

Eingegangene Stimmzettel                       1’860

(Stimmbeteiligung 55.56%)

Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel

– ungültig eingelegt Stimmzettel   11

– leere                                     133

– ungültige                                   0           144

Gültige Stimmzettel                                 1’716

Ja-Stimmen                                              970

Nein-Stimmen                                           746

Die Stimmberechtigten haben die Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“ angenommen.

Beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

wegen Verletzung von Vorschriften über die politi-schen Rechte innert fünf Tagen Rekurs in Stimm-rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

  1. Oktober 2020

Wahlbüro Bauma