Zahl der Stimmberechtigten 3’348
Eingegangene Stimmrechtsausweise 2’062
Totalrevision Gemeindeordnung
Eingegangene Stimmzettel 1’838
(Stimmbeteiligung 54.90%)
Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel
– ungültig eingelegt Stimmzettel 11
– leere 195
– ungültige 2 208
Gültige Stimmzettel 1’630
Ja-Stimmen 1’410
Nein-Stimmen 220
Die Stimmberechtigten haben der totalrevidierten Gemeindeordnung zugestimmt.
Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“
Eingegangene Stimmzettel 1’860
(Stimmbeteiligung 55.56%)
Abzüglich nicht in Betracht fallende Stimmzettel
– ungültig eingelegt Stimmzettel 11
– leere 133
– ungültige 0 144
Gültige Stimmzettel 1’716
Ja-Stimmen 970
Nein-Stimmen 746
Die Stimmberechtigten haben die Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“ angenommen.
Beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politi-schen Rechte innert fünf Tagen Rekurs in Stimm-rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
– und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
- Oktober 2020
Wahlbüro Bauma

