Gemeindeversammlung
Montag, 15. März 2021, 20.00 Uhr
Reformierte Kirche, Bauma
Traktanden
- Totalrevision Abfallverordnung; Genehmigung
- Teilrevision Nutzungsplanung (Anpassung Zonenplan in den Gebieten Laubberg und Oberzelg sowie Aufhebung privater Gestaltungsplan «Oberzelg»)
Aktenauflage
Die Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen liegen ab Montag, 1. März 2021, im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den wegen der Coronapandemie reduzierten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 8.30-11.30 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (1. OG) zur Einsicht auf. Informationen sind ebenfalls ab 1. März 2021 auf der Website bauma.ch aufgeschaltet.
Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen.
Teilnahme und Stimmberechtigung
Zur Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen eingeladen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schutzkonzept
Aufgrund des Coronavirus musste für die Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erstellt werden. An der Gemeindeversammlung besteht eine generelle Maskentragpflicht. Der Gemeinderat bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Massnahmen des Konzeptes strikte einzuhalten, so dass es reibungslos umgesetzt werden kann.
- Februar 2021
Der Gemeinderat

