Der Gemeinderat hat durch Präsidialverfügung vom 31. August 2020 das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs eingereicht werden. Einem allfälligen Rekurs wird gestützt auf § 25 Abs. 3 VRG die aufschiebende Wirkung entzogen und die Rekursfrist wird gestützt auf § 22 Abs. 3 VRG auf fünf Tage verkürzt.
Das Schutzkonzept und die Präsidialverfügung sind auf der Website bauma.ch aufgeschaltet und liegen während der Rekursfrist und mit den Akten der Gemeindeversammlung bis Freitag, 14. September 2020, im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma; 1. OG (Präsidiales+Sicherheit)) während den Öffnungszeiten (Montag 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr, Freitag 07.00-14.00 Uhr) zur Einsicht auf.
- September 2020
Der Gemeinderat

