Gemeindeversammlung vom 19. März 2018; Amtliche Publikation der Ergebnisse

PRSIAmtliche Publikation

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Kommunale Richt- und Nutzungsplanung; Festsetzung
    Genehmigung mit 134 Ja-Stimmen (208 Stimmberechtigte)
  2. Initiative „Gemeindeversammlung in der Kirche“; Initiative nach § 147 Gesetz über die politischen Rechte (vormals § 50 Gemeindegesetz); Ablehnung
    Annahme der Initiative mit 101 Ja- zu 31 Nein-Stimmen
  3.  Kögler, Angelika Margarete Elfriede, Bauma; Einbürgerung
    Einstimmig beschlossen

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Im Übrigen kann gegen die Festsetzung der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung wegen Verletzung von übergeordnetem Recht (§ 19 Abs. 1 lit. d VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG) und gegen die weiteren Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG) innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Montag, 26. März 2018, auf der Gemeindeverwaltung (Gublenstrasse 32, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Donnerstag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr, Freitag von 7.00-14.00 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (2. OG) auf.22. März 2018

22. März 2018

Der Gemeinderat