Amtliche Publikation des Ergebnisses
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung folgenden Beschluss gefasst:
Jahresrechnung 2015; Genehmigung
Mit 58:14 Stimmen genehmigt
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden.
Im Übrigen kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen den Beschluss innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden.
Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Pfäffikon einzureichen.
Die Kosten des Beschwerde- und Protokollberichtigungsrekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Montag, 27. Juni 2016, im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (2. OG) auf.
23. Juni 2016
Der Gemeinderat