Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025; Amtliche Publikation der Ergebnisse

PRSIAmtliche Publikation

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

1.     Jahresrechnung 2024, Genehmigung
Mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen genehmigt.

2.     GZO AG Spital Wetzikon; Erhöhung des Aktienkapitals; Beteiligung von CHF 2,485 Mio.; Genehmigung
Zu Handen der Urnenabstimmung mit 293 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen beschlossen.

3.     Verordnung über die Beiträge in der familienergänzenden vorschulischen Kinderbetreuung der Gemeinde Bauma (FEB-BeiträgeVO); Genehmigung
Mit 245 Ja-Stimmen, 86-Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen genehmigt.

4.     Privater Gestaltungsplan Baumgartenholz, Saland; Genehmigung
Mit 78-Ja-Stimmen und 202 Nein-Stimmen abgelehnt.

5.     Privater Gestaltungsplan Juckeren, Saland; Genehmigung
Mit 171 Ja-Stimmen und 109 Nein-Stimmen genehmigt. Ein Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung erreicht mit 79 Stimmen bei noch 354 Stimmberechtigten das notwendige Quorum nicht.

6.     Verbot von lärmendem Feuerwerk; Initiative gemäss § 146 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte/Anpassung der Polizeiverordnung
In der Gemeindeversammlung mit 170 Ja-Stimmen und 153 Nein-Stimmen angenommen. Ein Antrag auf Durchführung einer Urnenabstimmung erreicht mit 153 Stimmen das notwendige Quorum. Die Initiative wird den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt.

7.     Elengical, Ligy (1978) und Elengical, Jose (1976), sowie Elengical, Gavin Jose (2007), Elengical, Angel Jose (2010) und Elengical, Elen Jose (2014), alle Bauma; Einbürgerung
Mit sehr grossem, offensichtlichem Mehr beschlossen.

Rechtsmittel
Beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

– wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Montag, 30. Juni 2025, auf der Gemeindeverwaltung (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (1. OG) auf.

26. Juni 2025

Der Gemeinderat