Genehmigung Schutzvertrag

HBTBAmtliche Publikation

Genehmigung Schutzvertrag
Verwaltungsrechtlicher Vertrag (Schutzvertrag), Liegenschaft Tüfenbachstrasse 35 – 41, 8494 Bauma

Der Gemeinderat Bauma hat am 10. Mai 2017 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen Andreas Sudler, Tüfenbachstrasse 35, Bauma und der Gemeinde Bauma betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Tüfenbachstrasse 35 – 41, Vers.-Nrn. 153 / 154 / 1461, auf Kat.-Nrn. BA3856 / BA3857 / BA6772 wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Bauma