Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2025 gestützt auf Art. 62 der Wasserversorgungsverordnung vom 25. März 2024 das Tarifreglement zur Wasserversorgung genehmigt und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung übergeordneten Rechts schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss des Gemeinderates und das Tarifreglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma; 1. OG [Präsidiales+Sicherheit]) während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
- Januar 2025
Gemeinderat