Bundesrat und Regierungsrat haben aufgrund des rasanten Wachstums der Corona-Fallzahlen die Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 verschärft.
Neu gilt in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden der Gemeinde Bauma für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren eine Maskentragpflicht. Dies betrifft unter anderem das Gemeindehaus, aber auch sämtliche Schulanlagen, d.h. auch die Areale ausserhalb der Schulgebäude.
Externe Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen und Schulanlagen tragen eine Maske ab dem Betreten des Schulareals bis in die Turn-/Mehrzweckräume und zurück. Die Räume können gemäss den bestehenden Schutzkonzepten weiterhin unverändert genutzt werden.
Besucherinnen und Besucher des Hallenbads tragen eine Maske ab dem Betreten des Schulareals bis in die Garderoben und zurück.
- Oktober 2020
Gemeinderat Bauma

