Gerichtliches Verbot auf den Schulanlagen: weiteres Vorgehen

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Der Gemeinderat hat mit Beschlüssen vom Juni und November 2021 beschlossen, die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen einzuschränken und beim Bezirksgericht Pfäffikon ein gerichtliches Verbot, wie dies in vielen anderen Gemeinden vorhanden ist, zu erwirken. Das Gemeindeammannamt Mittleres Tösstal hat das vom Bezirksgericht verfügte Verbot am 31. März 2022 in der Baumerziitig publiziert.

Der Gemeinderat hatte das gerichtliche Verbot beantragt, da seit Jahren bei den Schulhäusern der Gemeinde Bauma Lärmbelästigungen zu Unzeiten und Littering zu verzeichnen sind. Besonders betroffen sind das Oberstufenschulhaus und das Schulhaus Haselhalde. Die vielseitigen Bemühungen der Gemeinde mit Gesprächen vor Ort, Hinweistafeln, Securitas- und Polizeieinsätzen brachten keinen nachhaltigen Erfolg. Die Lärmbelästigungen weit über die gesetzlichen Ruhezeiten hinaus und das Littering blieben bestehen und damit auch Reklamationen aus der Bevölkerung.

Die Publikation des gerichtlichen Verbots führte zu rund 200 Einsprachen beim Bezirksgericht. Die Einsprachen machten das Verbot gegenüber den einsprechenden Personen unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots gegenüber diesen Personen müsste der Gemeinderat beim Bezirksgericht Klage einreichen, was sowohl bei der Gemeinde wie auch bei den Einsprechern zu weiteren Kosten führen würde. Der Gemeinderat verzichtet darauf. Erfahrungsgemäss sind es nicht die einsprechenden Personen, die zu den unbefriedigenden Zuständen bei den Schulhäusern beitragen. Auch sind alle genehmigten Nutzungen der Schulanlagen, z.B. durch Vereine, ohnehin vom gerichtlichen Verbot nicht betroffen.

Nach diversen Gesprächen mit Einwohnerinnen und Einwohnern hat der Gemeinderat entschieden, die Tafeln vorerst nur bei den von Lärm und Littering meistbetroffenen Schulhäusern Oberstufe und Haselhalde aufzustellen. Bei den anderen Schulhäusern wird zugewartet, wie sich die Situation entwickelt. Die Tafeln werden so aufgestellt, dass die Parkplätze vom Betretungsverbot nicht betroffen sind. Es gibt auch nichts einzuwenden, wenn ausserhalb der Betriebszeiten die Fusswege ruhig begangen werden.

Unabhängig vom gerichtlichen Verbot gilt für jedermann die Polizeiverordnung, mit einem Verbot störender Tätigkeiten am Sonntagabend erst ab 20 Uhr und einer tieferen Bussenandrohung.

Heidi Weiss, im Gemeinderat verantwortlich für die Liegenschaften, meint dazu: «Unsere Anlagen sind für die Bevölkerung da. Kinder, Jugendliche und alle, die den Schulanlagen Sorge tragen, sind herzlich eingeladen, die Sport- und Spielanlagen ausserhalb der Schulzeiten und innerhalb der angegebenen Zeiten zu nutzen».