Gesamtüberarbeitung Regionaler Richtplan Zürcher Oberland; Öffentliche Auflage gemäss § 7 PBG

HBTBAmtliche Publikation

Die Planungskommission der RZO hat am 13. Oktober 2016 den Entwurf des regionalen Richtplanes Zürcher Oberland zur öffentlichen Auflage gemäss § 7 PBG und zur zweiten kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Die öffentliche Auflage dauert bis 18. Januar 2017. In dieser Zeit können die Akten während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke, während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) auf, oder im Internet unter www.zürioberland-region.ch eingesehen werden.

Einwendungen
Während der Auflagefrist kann jedermann zur Gesamtrevision des regionalen Richtplans Einwendungen erheben. Diese haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Einwendungen sind schriftlich bis spätestens Mittwoch, 18. Januar 2017 (Datum des Poststempels) einzureichen an: RZO Region Zürcher Oberland, c/o Marti Partner Architekten und Planer AG, Zweierstrasse 25, 8004 Zürich.

Bauma den 17. November 2016
Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke