Gfellstrasse – Neubau Trottoir
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
| Organisatorische Angaben | |
| Schalteröffnungszeiten Gemeinde Bauma: Montag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 18:30 Uhr Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr / 14:00 – 16:30 Uhr Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr durchgehend | |
| Meldungstyp und Veröffentlichungsdatum | |
| Veröffentlichungsdatum | 26.08.2022 | 
| Angaben zum Strassenbauprojekt | |
| Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt. | |
| Projektbezeichnung | Bauma, Gfellstrasse, Trottoir Naubau Sternenberg | 
| Bemerkungen zum Projekt | Die Gfellstrasse in Bauma zählt zum Strassennetz des Kanton Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 808 geführt. Zur Erhöhung der Fuss-gänger- und Schulwegsicherheit, wird das bestehende Trottoir auf 1,50 m verbreitert.Dabei sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fussgänger- bzw. Schulwegsicherung; – Neubau Stützmauer; – Erneuerung öffentliche Beleuchtung mit zwei Kandelabern; – Anpassen der Strassenentwässerung, wo notwendig; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. | 
| Durchführende Stelle | Tiefbauamt Kanton Zürich | 
| Rechtliche Hinweise und Fristen | |
| Angaben zur Auflage | Gemeinde Verwaltung Bauma Dorfstrasse 41 8494 BaumaDie Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. | 
| Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. | |
| Ergänzende rechtliche Hinweise | Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Bauma zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen. | 
| Frist in Tagen | 35 | 
| Ablauf der Frist | 30.09.2022 | 
| Kontaktstelle | Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich | 

