Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit; Höhere Sicherheit auf Gemeindestrassen
Im Zusammenhang mit eingereichten Initiativen betreffend lokalen verkehrsberuhigenden Massnahmen auf den Gemeindestrassen hat sich der Gemeinderat verpflichtet, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe einzusetzen, welche sich grundsätzlich mit der Thematik der punktuellen Verkehrsberuhigung auf den Gemeindestrassen der Gemeinde Bauma auseinandersetzt.
Im Rahmen seiner Absichtserklärung und gestützt auf die Legislaturziele hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“ eingesetzt. Diese ist seit dem 11. September 2017 damit beschäftigt, Lösungen und Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auszuarbeiten. Ziel des Projekts ist, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern und Gefahrenstellen abzubauen.
Ziele der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit
In Form von gezielten, möglichst wirkungsvollen und einfachen verkehrsberuhigenden Massnahmen an Problemstellen soll mit möglichst wirkungsvollen und einfachen Massnahmen die Verkehrssicherheit verbessert werden. Dabei soll von flächendeckenden Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie beispielsweise 30er Zonen abgesehen werden.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung
Im Rahmen der Aktivitäten der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit wurde die Baumer Bevölkerung gebeten, allfällige Problemstellen hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu melden. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigte, dass vor allem Defizite in Bezug auf die Einhaltung der verfügten Höchstgeschwindigkeiten sowie in Bezug auf eingeschränkte Sichtweiten in Kreuzungs- und Ausfahrtsbereichen bestehen. Dabei handelt es sich grossmehrheitlich um vernachlässigte Rückschnitte im Zusammenhang mit Pflanzen, Hecken, Bäume usw.
Bisherige Aktivitäten
Bis zum heutigen Stand wurden bereits diverse Geschwindigkeitsmessungen an bekannten Problemstellen, sowie an Stellen, die durch die Einwohnerinnen und Einwohnern von Bauma gemeldet worden sind, durchgeführt. Da sich die bekannten Problemstellen hinsichtlich einhalten der verfügten Höchstgeschwindigkeit teilweise auf Kantonsstrassen befinden, wurde die Messkampagne auf die Kantonsstrassen erweitert.
Weiteres Vorgehen
Zur Sicherstellung der Einhaltung von Sichtweiten- und freihalten von Strassenraumprofilen werden die betroffen Grundeigentümer aufgefordert, Pflanzen oder Gegenstände welche die Sichtweiten beeinträchtigen, zurückzuschneiden oder zu entfernen. Die Einhaltung liegt dabei in der Pflicht der Eigentümer. Künftig sollen die Grundeigentümer in den gängigen Medien regelmässig über die Vorschriften bezüglich der Einhaltung von Sichtweiten und dem Freihalten der Strassenraumprofile orientiert.
Weiter werden, gestützt auf die Messresultate der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestrassen, Massnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeiten geprüft. Die Messresultate der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen auf den Kantonsstrassen werden den zuständigen Stellen bei der Baudirektion des Kantons Zürich zur Verfügung gestellt und diese eingeladen, ebenfalls allfällige Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen.
12. Juli 2018
Abteilung Tiefbau und Werke