Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme anmelden. Die Erstkennzeichnung und die Registrierung bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfolgt zwingend durch den Tierarzt. Über allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel, Tod) sind die Einwohnerdienste der Gemeinde Bauma, Telefon 052 397 70 20, E-Mail einwohnerdienste@bauma.ch ebenfalls innert 10 Tagen zu informieren.
Die Rechnungen für die Hundeabgabe des Jahres 2023 werden Mitte Januar 2023 versandt. Die Gebühr beträgt CHF 170.00 pro Tier. Auf schriftliches Gesuch an die Einwohnerdienste hin entrichten Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen eine ermässigte Abgabe von CHF 70.00 für den ersten Hund.
AMICUS
Hundehalterinnen und Hundehalter sind dafür verantwortlich, nebst der Meldung an die Gemeinde folgende Ereignisse bei AMICUS online auf www. amicus.ch oder Telefon 0848 777 100 zu melden:
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für die Mitwirkung.
8. Dezember 2022
Gemeinde Bauma | Präsidiales+Sicherheit

