Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Mit der IPV kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) gemindert werden. Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz.
Potenzielle IPV-Bezügerinnen und -Bezüger haben bereits bis Ende August 2020 einen Antrag für das Jahr 2021 erhalten. Der Antrag kann neu schnell und einfach online ausgefüllt werden. Die Login-Daten wurden zusammen mit dem physischen Antrag zugestellt.
Nachmeldungen:
Für Nachmeldungen bis und mit Antragsjahr 2020 ist weiterhin die Gemeinde zuständig. Melden Sie sich dazu bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Steuern. Telefon 052 397 70 40.
Wer kein Antragsformular für das Jahr 2021 erhalten hat, kann seit September 2020 auf der Webseite der SVA Zürich das Nachmeldeformular ausfüllen: www.svazuerich.ch/nachmeldung
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
12. November 2020
Steuern