Jagdpachtbeitrag für Flur- und Unterhaltsgenossenschaften

PRSIAmtliche Publikation

Während des Jagdjahres werden die Flurwege durch die Jagdgesellschaften beansprucht. Auf Gesuch der Flur- und Unterhaltsgenossenschaften hin richtet die Gemeinde einen Beitrag aus dem Jagdpachtfonds an die allfälligen Schäden bzw. an die Instandstellungsarbeiten aus. Die Flur- und Unterhaltsgenossenschaften sind eingeladen, bis 3. November 2017 ein entsprechendes Gesuch an folgende Adresse einzureichen: Gemeinde Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Das Gesuch muss die im Jahr 2017 getätigten Unterhaltskosten ausweisen.

12. Oktober 2017

Gemeinde Bauma | Präsidiales+Sicherheit