Jagdpachtbeitrag für Flur- und Unterhaltsgenossenschaften

PRSIAmtliche Publikation

Während des Jagdjahres werden die Flurwege durch die Jagdgesellschaften beansprucht. Auf Gesuch der Flur- und Unterhaltsgenossenschaften hin richtet die Gemeinde einen Beitrag aus dem Jagdpachtfonds an die allfälligen Schäden bzw. an die Instandstellungsarbeiten aus. Die Flur- und Unterhaltsgenossenschaften sind eingeladen, bis 5. November 2024 ein entsprechendes Gesuch an folgende Adresse einzureichen: Gemeinde Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Das Gesuch muss die im Jahr 2024 getätigten Unterhaltskosten ausweisen.

  1. Oktober 2024

Gemeinde Bauma | Präsidiales+Sicherheit