Kant. Richtplan, Teilrevision 2016

HBTBAmtliche Publikation

Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2016;
Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und öffentliche Auflage der Richtplanvorlage

Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.

Die Akten zur Teilrevision des kantonalen Richtplans liegen bis zum 31. März 2017 im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke (1. OG) zur Einsicht oder können unter der Website richtplan.zh.ch eingesehen werden.

12. Januar 2017

Die Gemeindeverwaltung