Kantonale Genehmigung Abfallverordnung

GESOAmtliche Publikation

Am 15. März 2021 genehmigte die Gemeindeversammlung Bauma die Totalrevision der Abfallverordnung. Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Mit Verfügung Nr. 0147 hat das AWEL am 18. Mai 2021 die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen.

Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist zu den wegen der Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie reduzierten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 08.30 bis 11.30 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Gesellschaft+Soziales, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, zur Einsicht auf oder können auf der Website www.bauma.ch eingesehen werden.

Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Sihlstrasse 38, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bauma, 3. Juni 2021

Gemeinderat Bauma