Sitzung vom 23. April 2020
Sanierung Bliggenswilerstrasse; Projekt- und Kreditgenehmigung
Die Werterhaltungsplanung der Gemeindestrassen weist an der Bliggenswilerstrasse im Abschnitt Einlenker Böndlerstrasse bis Ortseingang Bliggenswil einen Sanierungsbedarf aus. Zudem wurden im Rahmen der Schutzzonenfestsetzung im Quellengebiet Brunnenwies (ehemals WV-Altlandenberg) Auflagen bezüglich der Strassenentwässerung verfügt. Von dieser Ausgangslage ausgehend ist im genannten Perimeter eine moderate Belagssanierung, kombiniert mit der Auflagenerfüllung aus der Schutzzonenfestsetzung, geplant. Mit Beschluss vom 31. Januar 2020 hat die Tiefbau- und Werkkommission die Ingenieurleistungen an die Firma Ingesa AG, Wetzikon, vergeben. Nach Eingang des technischen Berichts konnte die Tiefbau- und Werkkommission das Projekt «Sanierung Bliggenswilerstrasse» gutheissen und einen Kredit von total CHF 286’000.00 bewilligen. Gleichzeitig mit den Projekt- und Kreditgenehmigungen hat die Tiefbau- und Werkkommission, auf der Grundlage von durchgeführten Submissionen, die Arbeiten für Tiefbau und Belag an die Firma Schoch & Hirzel AG, Steg, und die Oberflächenbehandlung (OB) an die Firma Neuteerbit AG, Salmsach, vergeben.
Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug; Kreditgenehmigung
Aufgrund laufend steigender Unterhaltskosten sowie eingeschränkter Einsatz- und Betriebssicherheit ist geplant, das aktuelle Betriebsfahrzeug Bucher BO200 4×4, mit Jahrgang. 2005, ca. 6600 Betriebsstunden und einer Laufleistung von ca. 106’000 km, zu ersetzen.
Im Rahmen der Ersatzbeschaffung gilt es die Vorgaben aus dem vom Gemeinderat festgesetzten Winterdienstkonzept zu berücksichtigen. Darin wird festgehalten, dass die Gemeinde künftig primär für den Winterdienst auf Trottoiren und Fusswegen zuständig ist. Dieser Grundsatzentscheid hat zur Folge, dass das Ersatzfahrzeug geringere Aussenmasse sowie eine Allradlenkung ausweisen muss. Weiter hat diese Neuausrichtung bezüglich dem primärem Einsatzzweck des künftigen Betriebsfahrzeuges zur Konsequenz, dass die vorhandenen Auf- und Anbaugeräte (Schneepflug/Salzstreuer) nicht weiter verwendet werden können.
Von dieser Ausgangslage ausgehend wurde bei den einschlägigen Vertretern von sog. Geräteträgern, auf der Grundlage eines definierten Pflichtenheftes sowie vorgegeben Submissionsbedingungen, eine Submission im Einladungsverfahren durchgeführt. Nebst der Lieferung des Geräteträgers inkl. An- und Aufbaugeräten gemäss Pflichtenheft, musste zudem ein Rücknahmeangebot für das bestehende Betriebsfahrzeug sowie für die nicht mehr verwendbaren Auf- und Anbaugeräte eingereicht werden (Schneepflug / Salzstreuer). Auf der Grundlage der durchgeführten Submission hat die Tiefbau und Werkkommission an der Sitzung vom 23. April 2020 einen Netto-Kredit von CHF 165’218.65 inkl. MwSt. für die Ersatzbeschaffung des Betriebsfahrzeuges mit Zusatzausrüstung, abzüglich Eintausch des aktuellen Betriebsfahrzeugs, genehmigt. Gestützt auf die durchgeführte Submission wurde die Lieferung an die Firma Marcel Boschung AG, Payerne, vergeben.
7. Mai 2020
Tiefbau- und Werkkommission