Sitzung vom 13. Januar 2025
Ausbau Fussgängerschutz und Sanierung Grünthal-/Haselhaldenstrasse; Provisorischer Gehweg Juckernstrasse, Projekt- und Kreditgenehmigung, Arbeitsvergaben
Voraussichtlich ab Mitte März 2025 soll mit den umfangreichen Tiefbauarbeiten für die Erschliessung des Gebietes Juckern in Saland gestartet werden. Diese dauern, ohne den Bachabschnitt oberhalb der Haselhaldenstrasse, bis im Sommer 2026.
Entlang der Juckernstrasse (Kantonsstrasse) fehlt im Abschnitt Töss-Uferweg bis Haselhaldenstrasse jeglicher Fussgängerschutz. In Rücksprache mit der Baudirektion des Kantons Zürich wird ein provisorischer Gehweg erstellt. Dies bedingt das Versetzen eines Strassenabschlusses, die Anpassung der Strassenentwässerung sowie das Versetzen eines Hydranten und eines Kandelabers.
Die Tiefbau- und Werkkommission hat das Projekt genehmigt und einen Kredit in Höhe von CHF 115’000.00 bewilligt. Die Ingenieurarbeiten wurden an die Firma Forster & Linsi AG, Pfäffikon, die Baumeisterarbeiten an die Burgermeister AG, Pfäffikon, und die Arbeiten zur Beleuchtung an die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) vergeben.
Erweiterung Stufenpumpwerk Laubberg; Projekt- und Kreditgenehmigung
Das Gebiet Laubberg in Bauma wurde von der ehemaligen Kernzone in eine Gewerbezone umgezont. Dabei müssen für den Löschschutz die Vorgaben der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) eingehalten werden. Um den benötigten Löschdruck zu erreichen, müssten umfangreiche Netzerweiterungen ausgeführt werden, welche entsprechende Stagnationsprobleme mit sich brächten. Es hat sich gezeigt, dass mit einem Löschwasserbezug aus der Wasserversorgung Hittnau mit geringen Anpassungen im bestehenden Stufenpumpwerk Laubberg die geforderte Löschwasserbereitstellung erreicht werden kann.
Die beiden Gemeinden Hittnau und Bauma haben im Jahr 2024 einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten lassen und unterzeichnet.
Für die Anpassungen um Stufenpumpwerk Laubberg hat die Tiefbau- und Werkkommission ein entsprechendes Projekt genehmigt und einen Kredit in Höhe von CHF 56’500.00 bewilligt.
Bauma, 30. Januar 2025
Tiefbau- und Werkkommission