Sitzung vom 26. September 2019
Sanierung des Gublenbachs
Der Gublenbach, ab Gublenstrasse bis zur Querung der Bahngeleise des Dampfbahnvereins an der Hinterwisstrasse, muss aufgrund des schlechten Zustandes von Gerinne und Böschungen saniert werden. Dabei wird der Gublenbach hochwassersicher ausgebaut und ökologisch aufgewertet. Bereits am 20. März 2013 hat der Gemeinderat das Sanierungsprojekt genehmigt und dafür einen Kredit von CHF 520’000.00 bewilligt. Leider kam es aufgrund von Einsprachen seitens von Anstössern des Baches zu Verzögerungen. Im Rahmen der Projekt- und Kreditgenehmigung durch den Gemeinderat hat die Tiefbau- und Werkkommission, auf der Grundlage einer durchgeführten Submission, am 25. April 2019 die Wasserbauarbeiten vergeben.
Die Wasserbauarbeiten werden demnächst abgeschlossen. Noch ausstehend sind die Begrünung sowie die Bepflanzung der Bachböschung innerhalb der neuen Gewässerparzelle. Ziel ist es, diese Arbeiten noch vor dem Wintereinbruch abschliessen zu können.
Auf der Grundlage einer durchgeführten Submission hat die Tiefbau und Werkkommission einen Teilkredit „Gartenbauarbeiten“ von CHF 30’772.15 inkl. MwSt. bewilligt und gleichzeitig die Arbeiten vergeben.
Aufhebung der Kanalisation Abwasserpumpwerk Weidli
Laut Grundbucheintrag befindet sich das Abwasserpumpwerk Weidli im Eigentum der Gemeinde Bauma. Aus dem technischen Bericht über die Zustandserfassung der Aussenwerke der Gemeinde Bauma geht hervor, dass das Pumpwerk Weidli den technischen Anforderungen genügt. Es wird jedoch aufgrund der bestehenden topographischen sowie hydraulischen Gegebenheiten empfohlen, das Abwasserpumpwerk aufzuheben und die häuslichen Abwässer der Liegenschaft Böndlerstrasse 4 mittels Freispiegelleitung in eine unterhalb bestehende private Kanalisationsleitung abzuleiten.
Projektbedingt hätte dies zur Folge, dass die im Jahre 2010 erstellte private Kanalisationsleitung im betroffenen Bereich, vorbehältlich des Zustandes, von der Gemeinde übernommen werden müsste.
Auf der Grundlage des Nachweises, dass sich die private Kanalisationsleitung in einem gutem Zustand befindet, konnten Verhandlungen mit den Grundeigentümern betreffend einer partiellen Übernahme der privaten Kanalisation geführt werden. Die Grundeigentümer haben das Einverständnis gegeben, die private Kanalisationsleitung im betroffenen Abschnitt ohne Entschädigung der Gemeinde Bauma abzutreten.
Im Rahmen der Projektgenehmigung wurden für die Aufhebung des Abwasserpumpwerkes Weidli ein Kredit von CHF 34’000.00 bewilligt und gleichzeitig, auf der Grundlage von durchgeführten Submissionen, die Arbeiten vergeben.
Ersatz der Brauchwasseranlage in der Kläranlage Bauma
Anstelle von Frischwasser kann innerhalb der Kläranlage in verschiedenen Prozessen sog. Brauchwasser verwendet werden. Beim Brauchwasser handelt es sich um vorgereinigtes Abwasser, das dem Reinigungsdurchlauf in der Kläranlage entnommen wird.
Die Brauchwasseranlage der Abwasserreinigungsanlage Bauma stammt aus dem Jahr 1997. Diese Anlage produziert für den internen Brauchwasserverbrauch rund 9’000 m3 pro Jahr. Mit dem Brauchwasser werden u.a. folgende Anlageteile betrieben und Arbeiten ausgeführt;
- die Kühlungen der Unterverteilungen und der Gebläsestationen
- die Spülung der Frisch-Schlammeindickung und der Faulschlammentwässerung
- der Betrieb der Rechenanlage und wo möglich alle anfallenden Reinigungsarbeiten
Die Verwendung von Brauchwasser anstelle von Frischwasser für die obgenannten Funktionen ist in ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht sinnvoll.
Im Rahmen der Projektgenehmigung wurde ein Kredit für den Ersatz der Brauchwasseranlage von CHF 65’000.00 bewilligt und gleichzeitig, auf der Grundlage von durchgeführten Submissionen, die Arbeiten vergeben.
Sanierung und Aufwertung der Laufbrunnen im Weiler Wellenau
Der Weiler Wellenau befindet sich im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Die sich im Dorfkern befindenden beiden Laufbrunnen Ost und West sind als ortstypische Elemente verzeichnet. Beide Laufbrunnen sind schadhaft und sollen erneuert werden. In diesem Zusammenhang wurde weiter geprüft, ob durch eine gezielte Aufwertung der Brunnenplätze eine stimmige Ergänzung zum geschützten Ortsbild geschaffen werden kann. Daraus folgend wurde der Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung (ARE), ein Gesuch für einen Beitrag aus dem Natur- und Heimatschutzfonds gestellt. Dem Gesuch wurde mit einer Beitragszusicherung von rund CHF 30’600.00 inkl. MwSt. entsprochen.
Im Rahmen der Projektgenehmigung hat die Tiefbau und Werkkommission einen Kredit von CHF 76’000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der beiden Laufbrunnen sowie für die Aufwertung der Brunnenplätze bewilligt. Gleichzeitig wurden auf der Grundlage von durchgeführten Submissionen die Arbeiten vergeben. Nach Abzug der zugesicherten Beiträge aus dem Natur- und Heimatschutzfonds des Kantons Zürich von CHF 30’600.00 ergibt sich für die Wasserversorgung Bauma eine Netto-Investition von CHF 45’400.00.
10. Oktober 2019
Tiefbau- und Werkkommission