Sitzung vom 7. September 2016
Auftrag für die Werterhaltungsplanung für Gemeindestrassen
Mit dem Ziel, die Gemeindestrassen möglichst optimal zu erhalten und zu betreiben, hat die Tiefbau- und Werkkommission das Ingenieurunternehmen ewp AG, Effretikon, beauftragt, das Strassennetz zu bewerten und Sanierungsmassnahmen vorzuschlagen. Der Befund soll zudem Aussagen über die jährlich aufzuwendenden Unterhalts- und Investitionskosten ermöglichen. Der Gemeinderat hat vom Bericht Kenntnis genommen und die Tiefbau- und Werkkommission mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt. So sollen in die Planung ‑ soweit bekannt ‑ auch die Folgekosten aus der Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Aufwendungen für die Instandsetzung von Kunstbauten wie Brücken und Durchlässen einfliessen. Alle diese Informationen werden laufend in die Finanzplanung der Gemeinde eingespeist.
Stellungnahme zum Entwicklungskonzept der Töss
Die in den vergangenen 150 Jahren vorgenommenen Korrektionen von Flüssen wirken sich auf den Geschiebehaushalt aus, indem sich die Neubildung von Grundwasser vermindert und Bauwerke durch Erosion gefährdet werden. Im Rahmen seines „Massnahmenplans Wasser“ führt der Kanton an verschiedenen Gewässern (z.B. Glatt, Sihl, Töss) Studien zum Geschiebehaushalt durch. Für die Töss hat das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ein Entwicklungskonzept erarbeitet, das auch die strategischen Planungen des Bundes zu Revitalisierungen, zur Fischgängigkeit sowie zur Schwall- und Sunkproblematik berücksichtigt. Der Gemeinderat nimmt zum Entwicklungskonzept grundsätzlich eine positive Haltung ein. Gleichzeitig pocht er darauf, dass Revitalisierungsmassnahmen nur dort umgesetzt werden, wo weder Landwirtschaft noch besiedeltes Gebiet eingeschränkt werden. Auch fordert der Gemeinderat, dass Massnahmen vor Ort und im Detail geprüft werden. Zudem erwartet die Exekutive, dass die Kosten für die Umsetzung von Bund und Kanton getragen werden.
Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
Die Erneuerungswahlen und Amtsantritte im Kanton sollen im Rahmen einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte koordiniert werden. In Gemeinden, in denen die Schulgemeinde mit der politischen Gemeinde vereinigt ist, stellen sich diesbezüglich besondere Fragen. In Bauma bleibt zurzeit der bisherige Schulpräsident oder die bisherige Schulpräsidentin nach der Erneuerungswahl im Frühjahr im sonst neu besetzten Gemeinderat, bis der neue Präsident oder die neue Präsidentin der Schulpflege Mitte August mit Beginn des Schuljahres Einsitz nimmt.
Der Gemeinderat unterstützt die Stellungnahmen des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) und des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich (GPV). Auf kommunaler Ebene sollen die Gemeinden die Amtsantritte ihrer Behörden zwischen 1. Juli 2016 und 31. August festlegen können. Zudem soll sich der Regierungsrat gegenüber dem Bund für die rasche Einführung von E-Voting einsetzen.
Festlegung der Gemeindeversammlungstermine 2017
Die Gemeindeversammlungen finden im kommenden Jahr am 20. März, 19. Juni, 18. September und 11. Dezember 2017 statt. Die Termine und die dazugehörigen Informationen und Unterlagen werden wie immer auf der Website bauma.ch aufgeschaltet. Die Bekanntgabe sowie die Zusammenfassungen der Gemeindeversammlungsgeschäfte erscheinen jeweils rund 1 Monat im Voraus amtlichen Publikationsorgan „Baumerziitig“.