Aus den Sitzungen des Gemeinderates
Prüfung von Kreditabrechungen durch die RPK
Per 1. April 2021 hat der Gemeinderat die neue Gemeindeordnung in Kraft gesetzt. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft (nur) Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden. Die neue Gemeindeordnung (GO) sieht vor, dass die Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind und bei denen keine Kreditüberschreitung vorliegt, durch den Gemeinderat erfolgt (Art. 28, Abs. 1, Ziff. 3 GO). Demzufolge hat die Rechnungsprüfungskommission diese Abrechnungen nicht zu prüfen. Da der Gemeinderat aber bei der Genehmigung dieser Abrechnungen gewissermassen an die Stelle des Souveräns tritt, will der Gemeinderat freiwillig die Abrechnungen, bei denen die Kredite von den Stimmberechtigten beschlossen wurden, durch die Rechnungsprüfungskommission prüfen lassen. Die RPK hat sich bereit erklärt, Aufträge des Gemeinderates zur Prüfung der grösseren Bau- / Kreditabrechnungen auszuführen und hierzu jeweils eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates abzugeben, was seitens des Gemeinderates bestens verdankt wird.
Doppelkindergarten Altlandenberg: Spielplatzergänzung
Im Jahre 2019 wurde auf Grund der steigenden Schülerzahlen im Klassentrakt Parterre der Schulanlage Altlandenberg ein zusätzlicher Kindergarten eingebaut. Auf eine Erweiterung des Spielplatzes wurde seinerzeit verzichtet, da zuerst die Bedürfnisse der beiden Kindergärten abgeklärt werden sollten. Es stellte sich heraus, dass vor allem Spielgeräte fehlen, auf denen mehrere Kinder gleichzeitig spielen können. Für die Ergänzung des Spielplatzes des Doppelkindergartens hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 60’000.00 bewilligt.
Statutenrevision des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO
Mit Beschluss vom 28. Januar 2021 hat der Vorstand des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO die Revision seiner Statuten zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet. Zugleich hat er die Gemeinde Bauma als Sitzgemeinde des Zweckverbandes ersucht, als wahl-leitende Behörde die Gemeindeurnenabstimmung zu koordinieren. Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung für alle Zweckverbandsgemeinden auf den 26. September 2021 festgesetzt.
Ersatz der Mechanischen motorisierten Leiter (MML) der Feuerwehr
1992 wurde die MML der Feuerwehr Bauma angeschafft. Die MML hatte damals einen Neupreis von ca. CHF 274’000.00. Während einer Fahrübung entstand an der MML ein Sachschaden von rund CHF 17’000.00. Die Gemeinde Bäretswil offeriert der Feuerwehr Bauma als Ersatz ihre alte MML, Baujahr 1995, für CHF 20’000.00. Ein bedeutender Vorteil dieses Fahrzeugs gegenüber der bisherigen MML der Feuerwehr Bauma ist der Allradantrieb, welcher im unwegsamen Gelände der Gemeinde ein grosser Vorteil ist. Für die Ersatzbeschaffung der Mechanischen motorisieren Leiter (MML) der Feuerwehr Bauma wird ein Kredit von CHF 20’000.00 beschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkauf der defekten MML noch ca. CHF 10’000.00 einbringen wird, da die Fahrzeuge (ohne Aufbauten) für die Hersteller von Wohnmobilen sehr beliebt sind, so dass die Nettoinvestition ca. CHF 10’000 betragen dürfte.
Jahresrechnung Gruppenwasserversorgung
Die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal liegt vor. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird gemäss Art. 30 der Zweckverbandsstatuten durch die Verbandsgemeinden getragen. Auf die Gemeinde Bauma entfällt ein Anteil von CHF 50’743.39 (Budget: CHF 58’300.00). Die Jahresrechnung wird genehmigt.