Kurzmitteilungen des Gemeinderates

PRSIAmtliche Publikation, Medienmitteilungen

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Jahresrechnung Gruppenwasserversorgung
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal genehmigt. Der Aufwandüberschuss von CHF 161’809.32 wird nach Verteilschlüssel auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Der auf die Gemeinde Bauma entfallende Anteil beträgt CHF 60’860.91.

Parkierungskonzept
Die Gemeinde Bauma besitzt ein Parkierungskonzept aus dem Jahr 2008. Dieses Parkierungskonzept erstreckt sich über die Kernzone der Gemeinde Bauma. Die Parkplatznachfrage in der Gemeinde Bauma hat in den letzten Jahren insbesondere an Wochenenden oder während den Ferienzeiten stark zugenommen. Im Zentrumsgebiet nimmt die Auslastung der Parkierungsanlagen stetig zu. An Werktagen weichen Pendler und Pendlerinnen auf Parkierungsanlagen mit unentgeltlicher Parkierung aus, um die Gebühren bei den P+R Anlagen direkt beim Bahnhof zu vermeiden. Dadurch können andere Nutzergruppen nicht mehr auf den gewünschten Parkierungsanlagen parken. An Wochenenden nimmt der Tourismusverkehr stetig zu. Die Parkierungsanlagen im Dorfzentrum Bauma sowie auch im umliegenden Gebiet sind sehr gut ausgelastet. Die gute Auslastung führt zu Parkplatzsuchverkehr und Fremdparkieren.

Bereits im 2021 hat der Gemeinderat das R + K Büro für Raumplanung AG beauftragt, ein Parkierungskonzept für die gesamte Gemeinde zu erarbeiten. Im neu zu erstellenden Parkierungskonzept sollte die Bewirtschaftungsform der einzelnen Parkierungsanlagen geklärt werden. Weiter war darzulegen, wie die steigende Parkplatznachfrage bewältigt werden kann. Die bestehenden Parkierungsanlagen waren anhand einer Typisierung einer zweckmässigen Bewirtschaftungsform zuzuweisen und die dafür notwendigen Massnahmen aufzuzeigen.

Das Parkierungskonzept liegt nun als Entwurf vor. In der Gemeinde Bauma befinden sich rund 24 Parkierungsanlagen. Davon sind 13 Parkierungsanlagen im Besitz der Gemeinde Bauma und 11 Parkierungsanlagen auf privatem Grund. Die Parkierungsanlagen werden grundsätzlich nicht monetär bewirtschaftet. Die Ausnahme bilden die SBB Parkierungsanlagen bei den Bahnhöfen Bauma und Saland. Auf den Parkierungsanlagen im Dorfzentrum wird die Parkzeit heute zwischen 2 und 6 Stunden beschränkt.

In der Gemeinde Bauma fehlt ein einheitliches und einfach verständliches Bewirtschaftungsre-gime. Die Parkierungsanlagen im Dorfzentrum sind zeitlich unterschiedlich bewirtschaftet. Die P+R Anlagen der SBB sind monetär bewirtschaftet. Die restlichen Parkierungsanlagen weisen keine Regelungen auf. Die Parkierungsanlagen werden daher nicht immer von der gewünschten Nutzergruppen beansprucht. Die Parkfelder bei Schulhäusern oder öffentlichen Einrichtungen sind teilweise gelb oder weiss markiert. Zudem sind nicht sämtliche öffentliche Parkierungsanlagen im Gemeindeeigentum signalisiert. Für Parkfeldsuchende ist somit nicht immer ersichtlich, ob es sich um eine öffentliche oder private Parkierungsanlage handelt. Dies kann zu ungewolltem Falschparken führen.

Mit dem neuen, im Entwurf vorliegenden Parkierungskonzept sollen die festgestellten Probleme entschärft werden. Es wird vorgesehen, die Parkierungsanlagen in drei Typen zu gliedern, die zeitlich und teilweise evtl. monetär unterschiedlich bewirtschaftet werden können.

Die Gliederung der Parkierungsanlagen ist wie folgt vorgesehen:

  • Typ A: Parkierungsanlagen im Zentrum Bauma
  • Typ B Parkierungsanlagen bei öffentlichen Bauten und Anlagen (Schule, Gemeinde, Friedhof)
  • Typ C Parkierungsanlagen für Naherholung/Tourismus

Die Umsetzung des Konzeptes wird eine Rechtsgrundlage (Parkplatzverordnung) erfordern. Der Gemeinderat hat beschlossen, vor der Erarbeitung einer Parkplatzverordnung im Herbst 2023 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen und die Lösungsansätze vorzustellen. Je nach Rückmeldungen an der Infoveranstaltung erfolgt anschliessend eine Schärfung und Adjustierung des Konzeptes und die Erarbeitung der Parkplatzverordnung. Die Parkplatzverordnnung soll im Jahr 2024 der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Zivilschutzanlage Dorfmitti: Aufhebung Kommandoposten
Der Zweckverband Zivilschutz Tösstal, dem die Gemeinde Bauma angehört, hat nur noch Anrecht auf drei Zivilschutzanlagen (Kommandoposten), welche vom Bund hinsichtlich Wartung und Ersatzmaterial finanziell unterstützt werden. Der Kommandoposten in der Zivilschutzanlage Dorfmitti, Bäretswilerstrasse 2, Bauma, wird durch die Zivilschutzorganisation nicht mehr verwendet. Der Gemeinderat hat daher der Aufhebung des Kommandopostens zugestimmt. Der ebenfalls auf Baumer Gebiet liegende Kommandoposten in der Zivilschutzanlage Altlandenberg bleibt bestehen und wird vom Zivilschutz weiter genutzt.

Ehrenpreise 2023
Bereits zum vierten Mal will der Gemeinderat besondere sportliche und kulturelle Leistungen sowie ausserordentliches gesellschaftliches Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner durch die Verleihung von Ehrenpreisen speziell würdigen. Die Bekanntgabe der Preisträger und die Ehrung mit der Übergabe des «Bauma-Riisser», einem Kunstwerk aus dem Hause des Künstlerehepaars François und Karin Steinauer, und findet wie im Vorjahr als Bestandteil der morgendlichen Bundesfeier bei der Schulanlage Altlandenberg statt.

Planungskommission für den Neubau des Werkhofs
Im Nachgang zur Genehmigung eines Planungskredites von CHF 50’000.00 für die Erarbeitung vertiefter Planungsgrundlagen hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt. In der Planungskommission sind alle Nutzergruppen vertreten. Die Kommission wird von Heidi Weiss, Ressortvorsteherin Hochbau und Liegenschaften, präsidiert. Die Planungskommission hat die Aufgabe, in einer ersten Phase das Raumprogramm nochmals zu verifizieren, die baurechtlichen Rahmenbedingungen vertieft abzuklären sowie die Grundlagen für die Planungsorganisation sowie das Verfahren für die Eruierung eines verantwortlichen Planungsteams festzulegen und zu definieren. Nach Abschluss der Grundlagenerarbeitung wird die Planungskommission dem Gemeinderat einen Antrag zur Genehmigung der Verfahrensart der Planerwahl vorlegen. Grundsätzlich kann für die nachfolgende Projekterarbeitung mit der komplexen Aufgabenstellung sowohl ein Projektwettbewerb, ein Studienauftrag sowie ein Planerwahlverfahren im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesen zur Anwendung kommen. Ziel des Gemeinderates ist es, der Gemeindeversammlung spätestens im ersten Halbjahr 2024 einen Projektierungskredit zu unterbreiten.

Stiftung Netzwerk, Ablehnung Betriebsbeitrag
Die Stiftung Netzwerk, Rüti, ersucht um Ausrichtung von jährlichen Betriebsbeiträgen für ihre Einrichtungen für die Jahre 2024-2027 in der Höhe von jährlich CHF 3’968.80. Die Stiftung ist spezialisiert auf die Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern und verfügt über langjährige Erfahrung und ein grosses regionales Beziehungsnetz. Die Angebote der Stiftung Netzwerk bestehen aus Einsatzmöglichkeiten in vereinseigenen sowie externen Betrieben. Die Teilnehmenden haben eine Tagesstruktur, verbunden mit Arbeit und sozialen Kontakten. Bei Personen, die im Rahmen der Angebote zur beruflichen Integration bei der Stiftung Netzwerk sind, findet eine individuelle Förderung statt mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Bisher hat die Gemeinde Bauma die Angebote der Stiftung Netzwerk sehr selten genutzt. Diese geringe Benützung der Angebote der Stiftung Netzwerk begründet sich damit, dass die Gemeinde Bauma nebst der selbstständigen intensiven Betreuung und Vermittlung von Sozialhilfebeziehenden mit diversen Anbietern in der beruflichen und sozialen Integration individuell und nach Bedarf zusammenarbeitet. Der Gemeinderat lehnt das Gesuch der Stiftung Netzwerk um Betriebsbeiträge für die Jahre 2024-2027 daher ab. Im Die Gemeinde Bauma ist aber auch künftig bereit, im Einzelfall bei Bedarf die qualitativ hochstehenden Angebote der Stiftung Netzwerk für die Sozialhilfebeziehenden zu nutzen.

Zürcher Verkehrsverbund ZVV; Verbundfahrplan 2024
Der Gemeinderat hat die im Rahmen der öffentlichen Auflage des Fahrplanprojekts für das Fahrplanjahr 2024 des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV eingegangenen Änderungswünsche beurteilt und dazu zuhanden des marktverantwortlichen Unternehmens Stellung genommen. Insbesondere befürwortet der Gemeinderat die Verbesserung der Postautoverbindung (Post Auto 809) von und nach Sternenberg. Anzustreben ist die Gewährleistung des Anschlusses an das Postauto 835 nach Wetzikon und die Einführung eines späteren Kurses (ab 19.21 Uhr) von Bauma nach Sternenberg. Von der Gewährung der Anschlüsse würde auch die Tagesschule Bauma in Sternenberg massgeblich profitieren, indem kein Schulbus mehr eingesetzt werden müsste. Die Schülerinnen und Schüler aus dem unteren Gemeindeteil könnten auf das Postauto 835 umsteigen.