Kurzmitteilungen des Gemeinderates

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Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Wasserversorgung; Konzessionsvertrag zwischen Bauma und Wila
Nebst der Brunnengenossenschaft Au versorgt die Wasserversorgung Bauma einen Teil der Liegenschaften im Weiler Au in Saland auf Gemeindegebiet Wila seit langem mit Wasser.
Zwischen den Gemeinden Bauma und Wila existiert diesbezüglich bis heute keine vertragliche Regelung. Aus diesem Grund wurde im Auftrag der Gemeinde Wila der Entwurf eines Konzessionsvertrages ausgearbeitet. Die Vertragsverhandlungen zwischen den beiden Gemeinden sind zwischenzeitlich abgeschlossen und der bereinigte Entwurf des Konzessionsvertrags liegt vor. Der Vertrag regelt die Versorgung des Weilers Au mit Trink-, Brauch- und Löschwasser durch die Wasserversorgung Bauma. Die Konzession wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben. Sie erneuert sich stillschweigend, wenn sie nicht mindestens zwei Jahre vor ihrem Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Gemeinderäte beider Gemeinden haben den Konzessionsvertrag genehmigt.

Erhöhung des Stellenplans für Klassenassistenzen
Die Schulpflege beobachtet die Entwicklung beim Lehrpersonal und bei den Schülerinnen und Schülern mit Sorge. Anlässlich der Legislaturtagung der Schulpflege wurde beim Ziel «Den Lehrkräften stehen die nötige Unterstützung, die Mittel und eine bedarfsgerechte Infrastruktur für eine erfolgreiche Aufgabenbewältigung zur Verfügung» als neue Massnahme die «Entwicklung geeigneter Massnahmen zur Stärkung oder Entlastung der Mitarbeitenden im Klassenzimmer» ins Legislaturprogramm aufgenommen. Eine von der Schulpflege eingesetzte Arbeitsgruppe wurde damit beauftragt, als rasch und niederschwellig umsetzbare Entlastungsmassnahme das Konzept Klassenassistenz bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Die Arbeitsgruppe hat auf Grundlage des bisherigen Konzepts ein neues Reglement Klassenassistenz erarbeitet. Dieses sieht einen Ausbau der Entlastung der Lehrpersonen und Klassen durch zusätzliche Klassenassistenzen auf allen Stufen vor. Ziel des Reglements ist, durch zusätzliche Unterstützung und Entlastung der in den letzten Jahren beobachteten Entwicklung entgegenzuwirken.
Die Schulpflege hat das Reglement, welches per 1. August 2024 in Kraft treten soll, genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat der dafür erforderlichen Stellenplanerhöhung zustimmt und dass die Gemeindeversammlung den eingestellten Mehraufwand im Budget 2024 genehmigt.
Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf den Stellenplan des kommunal angestellten Personals im Unterrichtsbereich. So wird damit der aktuelle Stellenplan 2023/24 für Klassenassistenzen von 501% auf geschätzt 906% erhöht im Schuljahr 2024/25, also um 405%.
Der jährliche wiederkehrende Mehraufwand beträgt etwa CHF 340’000.00 pro Jahr. Für das Budget 2024 bedeutet dies einen Mehraufwand von gut CHF 140’000.00, da die Umsetzung erst per 1. August 2024 erfolgen soll.
Die Schaffung von kommunalen Stellen für bestehende Aufgaben im Unterrichtsbereich, die für die Erfüllung bestehender Aufgaben notwendig sind, liegt gemäss Art. 35 Ziff. 6 der Gemeindeordnung grundsätzlich in der Kompetenz der Schulpflege.
Die Verantwortung für die Erstellung des Budgets und die Antragstellung an die Gemeindeversammlung obliegt demgegenüber aber dem Gemeinderat (Art. 27 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 der Gemeindeordnung). Der Gemeinderat hat der für die Umsetzung des Reglements Klassenassistenz erforderlichen Erhöhung des kommunalen Stellenplans für Klassenassistenzen um 405% mit einem jährlichem Zusatzaufwand von CHF 340’000.00 per 1. August 2024, vorläufig befristet für zwei Schuljahre, zugestimmt und die auf das Jahr 2024 entfallenden Mehrkosten von CHF 140’000.00 in das Budget 2024 eingestellt. Über die Weiterführung ab dem Schuljahr 2026/27 soll rechtzeitig aufgrund eines Evaluationsberichtes (Wirkungsbericht) der Schulpflege entschieden werden.

Budget 2024 mit schwarzer Null
Der Gemeinderat hat das Budget 2024 zu Handen von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeversammlung verabschiedet. Bei einem Ertrag von 48’330’914.39 und Aufwänden von CHF 48’319’214.48 resultiert bei einem unveränderten Steuerfuss von 120% eine schwarze Null von CHF 11’699.91. Im Budget enthalten ist eine weitere Einlage in die Vorfinanzierung für den Werkhof von CHF 1’900’000.00.

Zwei weitere Geschäfte für die Budgetversammlung
Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 zwei weitere Geschäfte.
• In der Liegenschaft Altlandenbergstrasse 2 ist im Erdgeschoss ein Kindergarten und im Obergeschoss die Schulverwaltung untergebracht. Dieser Kindergarten entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Die gesamte Infrastruktur ist in die Jahre gekommen und es fehlt ein Gruppenraum, so dass der Unterricht nicht vorschriftsgemäss stattfinden kann. Therapie- und Förderangebote müssen seit einiger Zeit improvisiert stattfinden oder gar in externen Räumlichkeiten erfolgen. Mit einem Umbau ab August 2024 kann aufgrund von kurzfristig rückläufigen Kinderzahlen auf ein Provisorium verzichtet werden. Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens wird der Gemeindeversammlung ein Kredit von CHF 770’000.00 beantragt.
• Bis zur Schliessung des Bahnübergangs über die SBB-Geleise in Dillhaus wurde die Fussgängerbrücke über die Töss von Fahrzeugen genutzt. Seit der Schliessung des Bahnüberganges dient diese Stahlbrücke dem Langsamverkehr und wird insbesondere von den Anliegern in der Haselhalden sowie den Fussgängern/Wanderern als Zugang zum Tössweg genutzt. Die Brücke erfüllt die Anforderungen des Hochwasserschutzes mit einem zu geringen Freibord nicht mehr. Die Baudirektion plant im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Fischgängigkeit sowie der potentiell bestehenden Ertrinkungsgefahr (Wasserwalze) die Schwelle im Bereich der Fussgängerbrücke Dillhaus zu sanieren, resp. zu entschärfen. Abgestimmt auf die Arbeiten des Kantons soll die Brücke ersetzt werden. Die bestehende Stahlkonstruktion soll durch eine gedeckte Holzfachwerkkonstruktion ersetzt werden. Für den Ersatz der Fussgängerbrücke wird der Gemeindeversammlung ein Kredit von CHF 394’100.00 beantragt.