Kurzmitteilungen des Gemeinderates

PRSIMedienmitteilungen

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Anpassung Brandschutzmassnahmen in der Schulanlage Altlandenberg
Seit der Erstellung der Schulanlage wurden für den Spezialtrakt und das Hallenbad teilweise dieselben Fluchtwege verwendet. Mit der Sanierung des Hallenbades mussten die Fluchtwege komplett entflechtet werden. Der Spezialtrakt und das Hallenbad besitzen heute getrennte Fluchtwege und Notausgänge. Aufgrund der erfolgten baulichen Eingriffe musste auch das Brandschutzkonzept des Spezialtraktes, mit Mehrzweck- und Singsaal, überprüft werden. Dabei hat sich gezeigt, dass das bestehende Brandschutzkonzept nicht mehr die heutigen Vorgaben erfüllt. Damit der Mehrzwecksaal auch zukünftig mit einer Belegung von maximal 368 Personen betrieben werden kann, sind die Brandschutzmassnahmen zwingend gemäss den heutigen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:

  • Erweiterung von bestehenden Durchgängen
  • Erstellen von Brandabschlüssen in Holz und Metall/Glas (Aussen und innen)
  • Anpassen der Elektroinstallationen
  • Anpassen der Lüftungsanlage
  • Einbau einer Wärme- und Entrauchungsanlage im Mehrzwecksaal
  • Montieren von Brandschutzverkleidungen
  • Ergänzung der Schliessanlage
  • Diverse Anpassungs-, Gipser- und Malerarbeiten

Geplant ist, im Herbst 2024 mit Arbeiten zu beginnen, welche den Schul- und Vereinsbetrieb nicht tangieren (z.B. Arbeiten im Untergeschoss und in Nebenräumen). Die lärm- und staubintensiven Arbeiten werden während den Ferien im Schuljahr 2025 geplant. Die Kostenberechnung der Keller Architekten AG, Uster, weist Aufwendungen (Kostenschätzung Genauigkeit +/- 15%) von CHF 550’000.00 aus. Nach Vorliegen der genehmigten Bauabrechnung erfolgt die Auszahlung einer zugesicherten Subvention durch die GVZ in der Höhe von ca. CHF 115’500.00. Der Gemeinderat hat das Projekt genehmigt und für die Realisierung des Projekts eine gebunden Ausgabe von brutto CHF 550’000.00 bewilligt.

Schulanlage Altlandenberg: Umbau einer Wohnung
Aufgrund der Sanierung des Hallenbades wurde die ehemalige Hauswartwohnung über dem Hallenbadtrakt stillgelegt. Die Erschliessung von Strom, Heizung und Sanitäreinrichtung verliefen unter der Hallenbaddecke und mussten aus brandschutztechnischen Gründen sowie baulicher Veränderungen im Hallenbadbereich zurückgebaut werden. Die Schule Bauma will in der ehemaligen Wohnung Therapieräume einrichten. Dies, weil im Klassentrakt Altlandenberg keine Gruppenräume vorhanden sind und die Therapien zur Zeit in grossen Klassenzimmern stattfinden. Die Trennung von Therapie und Klassenunterricht ergibt eine räumliche Entlastung im Klassentrakt. In der ehemaligen Wohnung werden vier Therapiezimmer mit Grössen von 36 m2, 10 m2 und zwei mit 16 m2 eingebaut. Der Gemeinderat hat für den Umbau der Wohnung in Therapieräume im Spezialtrakt Altlandenberg einen Kredit von CHF 40’000.00 bewilligt.

Sanierung Hangrutsch Schürlistrasse
Nach mehreren Tagen mit Starkregen auf vorher schon wassergesättigtem Boden rutschte der Hang an der Schürlistrasse anfangs Juni 2024 ab. Es handelt sich um ca. 400 m3 Material, welches infolge des Hangrutsches im unteren Bereich die Schürlistrasse verschüttete und im gegenüberliegenden Waldgrundstück zu liegen kam. Um die Befahrbarkeit der Schürlistrasse so rasch als möglich wieder gewährleisten zu können, wurde das Bodenmaterial abgeführt und ein Provisorium erstellt. Damit künftig weitere Murgänge verhindert werden können, muss der betroffene Hang gesichert werden. Für die Sanierung des Hangrutsches ist vorgesehen, eine Entwässerung zu erstellen, Sickerbeton einzubringen sowie einen Böschungsverbau mit Holz zu erstellen. Weiter wird die Böschung mit zugeführtem Aushub planiert. Der Gemeinderat hat für die Hangsanierung als gebundene Ausgabe einen Kredit von CHF 55’000.00 genehmigt. Die Sanierungsarbeiten wurden an die Firma Moser Tiefbau AG, Eschlikon, vergeben.

Auflösung des Zivilstandskreises Bauma
Der Zivilstandskreis Bauma besteht seit dem Jahr 2003. Der vom Zivilstandsamt Bauma betreute Zivilstandskreis umfasst neben der Gemeinde Bauma die Gemeinden Bäretswil, Fischenthal und Wila. Der Zivilstandskreis Bauma bzw. das Zivilstandsamt Bauma ist der kleinste Kreis im Kanton Zürich. Jeder Zivilstandskreis muss mindestens einen Zivilstandsbeamten oder eine Zivilstandsbeamtin sowie mindestens eine stellvertretende Person mit einem Pensum von je mindestens 40% umfassen, wobei sich das Pensum anhand der Zahl der Geschäftsfälle errechnet. Seit Jahren ist die Anzahl der Geschäftsfälle rückläufig, insbesondere auch die Geburtenzahlen. Wegen der stark rückläufigen Geburtenzahlen wird das gesetzlich vorgegebene Geschäftsvolumen nur noch knapp erreicht. Beide Zivilstandsbeamtinnen des Zivilstandsamtes Bauma haben ihre Stelle gekündigt. Der Markt für ausgebildete Zivilstandsbeamte und Zivilstandsbeamtinnen ist sehr ausgetrocknet. Die Vakanzen müssen derzeit mit sogenannten Springerinnen überbrückt werden, was erhebliche Kosten verursacht.

Die mittel- und langfristige Existenz des Zivilstandsamtes Bauma wird als kritisch beurteilt. Diese Einschätzung wird auch von der zuständigen Abteilung Zivilstandswesen des Gemeindeamts des Kantons Zürich geteilt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, in Absprache mit den weiteren Gemeinden des Zivilstandskreises für den Zivilstandskreis Bauma eine neue, zukunftsfähige Lösung zu suchen. Diese liegt am ehesten bei der Fusion mit einem oder mehreren anderen Zivilstandskreisen. Das Zivilstandsamt und der Zivilstandskreis Bauma würden damit aufgelöst. Trauungen sollen aber weiterhin in Bauma durchgeführt werden können. Auch das Bestattungsamt wird aus dem Zivilstandsamt herausgelöst und in die Abteilung Gesellschaft integriert, so dass die Hinterbliebenen weiterhin auf der Gemeindeverwaltung für die Organisation im Zusammenhang mit einem Todesfall vorsprechen könnten. Die neue Lösung soll per 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Angestrebt wird der Anschluss der Gemeinde Bauma an den Zivilstandskreis Pfäffikon, wobei alle Gemeinden des Zivilstandskreises dieser Lösung zustimmen müssen und die Genehmigung des Kantons einzuholen ist. Trautermine in Bauma ab dem 1. Januar 2025 können aufgrund einer Absprache bereits mit dem Zivilstandsamt Pfäffikon vereinbart werden.

 Jahresrechnung Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon
Die Jahresrechnung 2023 des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon weist einen Aufwand von CHF 7’375’822.35 und einen Ertrag von CHF 1’406’567.05 aus. Der Aufwandüberschuss beträgt CHF 5’969’255.30. Die sachzuständige Rechnungsprüfungskommission Pfäffikon empfiehlt Zustimmung. Der Anteil der Gemeinde Bauma beläuft sich auf CHF 594’438.80 (2022: CHF 621’561.05). Die Bemühungen der leitenden Organe des Zweckverbandes, in einem anspruchsvollen Umfeld die Kosten zu reduzieren, werden positiv gewürdigt. Der Gemeinderat hat vom Jahresbericht Kenntnis genommen und die Jahresrechnung 2023 des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon genehmigt.

Budget Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal
Das Budget 2025 des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal liegt bereits zur Genehmigung vor. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von CHF 218’000.00 wird gemäss Kostenverleger laut Statuten auf die Verbandsgemeinden umgelegt. Auf die Gemeinde Bauma entfallen CHF 77’000.00. Der Gemeinderat hat das Budget 2025 der Gruppenwasserversorgung genehmigt.

Hochrechnung Jahresrechnung 2024
Die erste Hochrechnung der Jahresrechnung 2024 weist per Ende Jahr einen erfreulichen Ertragsüberschuss von CHF 875’100.00 aus. Im Budget wurde noch von einem Ertragsüberschuss von CHF 75’700.00 ausgegangen. Es resultiert eine positive Abweichung von CHF 799’400.00.

ErlebnisRaum Tösstal; weiteres Vorgehen
Mit Schreiben vom 10. Juli 2024 unterbreitet der Vorstand des Vereins Erlebnisraum Tösstal angesichts der ungewissen Zukunft des Vereins und der Unsicherheit den Mitgliedsgemeinden diverse Fragen. Der Gemeinderat ist wie der Vereinsvorstand der Meinung, dass den einzelnen Gemeinden die vom Verein erstellte Machbarkeitsstudie die gewünschten Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen geliefert hat. Der Gemeinderat sieht aber keine Vorteile, die den grossen Mitteleinsatz in sechsstelliger Höhe zur Umsetzung des Konzeptes bei schwierig zu quantifizierendem Nutzen rechtfertigen würden. Der Gemeinderat will daher die Mitgliedschaft im Verein beenden.

Neue Abteilungsleiterin Soziales
Im Zusammenhang mit der Regelung der Nachfolge des bisherigen Abteilungsleiters hat der Gemeinderat Nora Vogler (32), bisher Stellvertreterin des Abteilungsleiters, per 1. August 2024 zur Abteilungsleiterin Soziales befördert.