Aus den Sitzungen des Gemeinderates
Ausserordentliche Gemeindeversammlung am 27. Januar 2025
Traditionell werden an der Gemeindeversammlung im Dezember das Budget des Folgejahres genehmigt und der Steuerfuss festgesetzt. Ebenfalls an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 ist die Genehmigung des privaten Gestaltungsplans Ischlag in Saland traktandiert. Vor der eigentlichen Gemeindeversammlung erfolgt im Sinne von § 96 Abs. 2 des Gemeindegesetzes zusätzlich die Information über den Finanz- und Aufgabenplan.
Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 nicht zu überladen. Da weitere entscheidungsreife Geschäfte vorliegen, deren Behandlung aufgrund ihres Umfangs und der Komplexität anspruchsvoll ist, wird der Gemeinderat auf den 27. Januar 2024 zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung einladen.
Inventar der Denkmalschutzobjekte
Die Gemeinden im Kanton Zürich hätten gemäss Planungs- und Baugesetz bis zum 31. März 1979 ein Inventar der Denkmalschutzobjekte festsetzen müssen. Bis heute hat die Gemeinde Bauma auf die Festsetzung eines eigenen Inventars verzichtet. Sie verfügt zwar über eine Zusammenstellung von Denkmalpflegeobjekten, welche in den 1970er Jahren von der kantonalen Denkmalpflege erstellt wurde. Dieses «Inventar» genügt den geltenden Anforderungen an ein kommunales Inventar nicht. Anlässlich der sich im Gange befindlichen Revision der BZO hat der Kanton von der Gemeinde die Erstellung und Festsetzung eines Inventars verlangt.
Die Gemeinde Bauma ist in denkmalpflegerischer Hinsicht von überdurchschnittlicher Bedeutung, sowohl innerhalb des Kantons Zürich als auch innerhalb der Schweiz. Die Ortsteile Bauma und Wellenau sind – zusammen mit rund 1’200 anderen Objekten – im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung erfasst. Wellenau ist ein Ortsbild von kantonaler Bedeutung; Bauma, Undalen, Blitterswil und Juckeren (2 Perimeter) sind Ortsbilder von regionaler Bedeutung.
Das bestehende «kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte» ist für das gesamte Gemeindegebiet Bauma demzufolge vollständig zu überarbeiten und festzusetzen. In einem ersten Schritt sollen alle möglichen Schutzobjekte in einem Kurzinventar erfasst werden. Im zweiten Schritt werden aus dem Kurzinventar diejenigen Objekte detailliert beschrieben, welche in das definitive Inventar aufgenommen werden sollen. Der Gemeinderat plant, das Inventar noch vor Ende der laufenden Amtsperiode im Frühjahr 2026 festzusetzen. Für die Inventarerstellung ist ein externes Büro beizuziehen. Es ist mit Gesamtkosten von rund CHF 250’000.00 zu rechnen. Für die Submission der Inventarüberarbeitung hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 15’000.00 beschlossen.
Zivilstandskreis Pfäffikon, Genehmigung des Anschlussvertrages
Die zivilstandsamtlichen Geschäfte der beiden Gemeinden Bauma und Wila werden seit 2003 vom Zivilstandskreis Bauma wahrgenommen. Seit Jahren ist die Anzahl der Geschäftsfälle rückläufig, insbesondere auch die Geburtenzahlen im Geburtshaus Bäretswil. Die Baumer Zivilstandsbeamtinnen haben ihre Anstellungen gekündigt und die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden gestaltete sich auf Grund des ausgetrockneten Stellenmarktes und der erhöhten Anforderungen an das zivilstandsamtliche Personal als äusserst schwierig. Daher müssen die Stellenvakanzen mit «Springer-Personen» überbrückt werden, was hohe Kosten verursacht. Der Gemeinderat Bauma hat daher entschieden, die Auflösung des Zivilstandskreis Bauma per 31. Dezember 2024 anzustreben und in Absprache mit den weiteren Gemeinden des Zivilstandskreises Bauma für die Gemeinden des Zivilstandskreises eine neue, zukunftsfähige Lösung zu suchen. Die Gemeinden Bauma und Wila haben Anfang September 2024 beim Gemeinderat Pfäffikon das formelle Begehren um Aufnahme in den Zivilstandskreis Pfäffikon per 1. Januar 2025 gestellt. Die Gemeinde Pfäffikon hat der Integration der zivilstandsamtlichen Geschäftsfälle der Gemeinden Bauma und Wila in das Zivilstandsamt Pfäffikon per 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Gemeinderat hat dem überarbeiteten Anschlussvertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Pfäffikon, Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Russikon, Wila und Wildberg mit Wirkung ab 1. Januar 2025 zugestimmt. Trauungen werden weiterhin in Bauma möglich sein. Auch verbleibt das Bestattungsamt in der Gemeinde Bauma. Im Zusammenhang mit der Übernahme der zivilstandsamtlichen Geschäftsfälle der Gemeinde Bauma durch die Gemeinde Pfäffikon hat der Gemeinderat für anfallende Initialkosten einen Kredit von CHF 30’439.65 (exkl. MwSt.) bewilligt.
Genehmigung des Budgets 2025 des Zweckverbandes Soziales
Das Budget 2025 des Zweckverbandes Soziales-bp (sdbp)sieht einen Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von CHF 7’189’917.00 vor (2024: CHF 6’963’998.00; 2023: CHF 6’085’968.00; 2022: CHF 5’939’156.00; 2021: CHF 5’673’957.00). Gegenüber dem Budget 2024 entspricht dies einem Mehraufwand von CHF 225’919.00. Die Abweichung lässt sich hauptsächlich mit den Personalkosten und der Beratungsstelle junge Erwachsene erklären. Gemäss dem vorliegenden Kostenverteiler beläuft sich der auf die Gemeinde Bauma entfallende Anteil neu auf CHF 664’687.75 (2024: CHF 693’498.65; 2023: CHF 668’270.45; 2022: CHF 556’578.55). Der Gemeinderat hat das Budget genehmigt.