Aus den Sitzungen des Gemeinderates
Gesamtüberarbeitung des Inventars der Denkmalschutzobjekte
Der Gemeinderat beschloss am 16. Oktober 2024 die vollständige Überarbeitung des kommunalen Inventars der kunst- und kulturhistorischen Objekte (vgl. die Kurzmitteilungen vom 20. November 2024). Die Kosten der Inventarisierung wurden auf CHF 150’000.00 bis CHF 200’000.00 geschätzt. Der Gemeinderat stimmte zu diesem Zweck der Durchführung einer Submission zu, mit welcher der externe Dienstleister in einem Einladungsverfahren bestimmt werden sollte. Vier Büros wurden zur Einreichung einer Offerte eingeladen. Rechtzeitig gingen nur zwei Angebote ein. Beide eingegangenen Angebote überschreiten die von der Gemeinde gesetzte Preisobergrenze (CHF 200’000.00) deutlich. Selbst der Schwellenwert für Einladungsverfahren (CHF 250’000.00) wird von beiden Preisangeboten überschritten. Wenn die eingereichten Angebote den Kostenrahmen deutlich überschreiten, darf ein Vergabeverfahren abgebrochen werden (Art. 43 Abs. 1 IVöB 2019). Wird das Verfahren abgebrochen, stellt sich allerdings umgehend die Frage, wie die Inventarisierungsleistungen (günstiger) beschafft werden können. Es bringt nichts, das Verfahren abzubrechen, um die (gleichen) Leistungen anschliessend zum gleichen (immer noch hohen) Preis zu vergeben. Die Vergabekommission bewertete die Angebote gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Die eingegangenen Preisangebote scheinen aufgrund einer Plausibilisierung nicht unrealistisch zu sein. Für die Gesamtüberarbeitung des kommunalen Inventars der Denkmalschutzobjekte wurde daher durch den Gemeinderat als gebundene Ausgabe ein Kredit von gesamthaft CHF 343’000.00 bewilligt. Die Ausgabe gilt als gebunden, weil die Gemeinde durch § 203 Abs. 2 PBG (sowie einen Junktim des Kantons zwischen BZO-Revision und Inventarerstellung) zur Erstellung eines Inventars verpflichtet ist (§ 103 Gemeindegesetz). Ein Entscheidungsspielraum in sachlicher, zeitlicher oder örtlicher Hinsicht besteht nicht. Der Zuschlag wird der Arbeitsgemeinschaft Hanak/Müller (Michael Hanak, Kunst- und Kulturhistoriker, Zürich und Brandenberger & Müller Arch. ETH SIA, Wallisellen) erteilt.
Standortevaluation für den Bau eines Pumptracks
Die Einzelinitiative «Bau eines Pumptracks» wurde an der Gemeindeversammlung vom 9. September 2024 angenommen. Gemäss § 154 des Gesetzes über die politischen Rechte muss der Gemeinderat die entsprechende Umsetzungsvorlage innert 18 Monaten seit der ersten Abstimmung dem Stimmvolk vorlegen. Die Initianten haben unter dem Namen «Pumptrack Bauma» einen Trägerverein für den Pumptrack gegründet. Dieser hat gemäss Absprache mit der Gemeinde nach ersten Gesprächen mit den Grundeigentümern verschiedene Grundstücke als mögliche Standorte für einen Pumptrack gemeldet. Aufgrund einer Standortevaluation hat der Gemeinderat drei Grundstücke als geeignet qualifiziert. Diese werden prioritär weiter bearbeitet.
Heiraten in Bauma
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 haben sich die Gemeinden Bauma und Wila dem Zivilstandskreis Pfäffikon angeschlossen. Der Zivilstandskreis Bauma wurde auf den gleichen Zeitpunkt aufgelöst. Der Gemeinderat Pfäffikon hat gemäss Ersuchen der Gemeinden Bauma und Wila das Trauungslokal des bisherigen Zivilstandskreises Bauma im Gemeindehaus Bauma als neues Aussenlokal des Zivilstandskreises Pfäffikon im Sinne von § 2 Abs. 2 der Zivilstandsverordnung (ZVO) des Kantons Zürich festgelegt. Der Gemeinderat hat dem Vertrag mit der Gemeinde Pfäffikon über die Nutzung des Trauungslokals im Gemeindehaus Bauma zugestimmt. Hat mindestens ein Teil eines Brautpaares Wohnsitz in der Gemeinde Bauma oder das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma, wird der Zuschlag für die Durchführung der Trauung in einem anderen Lokal als dem Trauungslokal in Pfäffikon von derzeit CHF 50.00 gemäss Ziff. 11 des Anhangs zur Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) durch die Gemeinde Bauma getragen. Baumerinnen und Baumer, die in Bauma heiraten wollen, bezahlen weiterhin gleichviel, wie vor der Auflösung des Zivilstandskreises Bauma.
Bauabrechnung Sanierung Böndlerstrasse
Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2024 die Sanierung der Böndlerstrasse im Raum Altersheim Böndler genehmigt und dafür einen Kredit von CHF 114’000.00 bewilligt. Sämtliche Arbeiten sind abgeschlossen und verrechnet. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von CHF 93’674.15 und damit mit Minderkosten von CHF 20’325.85 ab. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt.
Bauabrechnung Leitungsersatz Böndlerstrasse
Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2024 den Ersatz der Wasserleitung Böndlerstrasse genehmigt und dafür einen Kredit von CHF 156’000.00 bewilligt. Sämtliche Arbeiten sind abgeschlossen und verrechnet. Es sind Mehrkosten von CHF 18’429.35 angefallen. Die Mehrkosten sind auf folgende Gründe zurückzuführen:
- Grössere Abschnitte mit Spriessungen aus sicherheitstechnischen Gründen
- Abführung von schlechtem Material, folglich Zuführung von Kies
- Zusammenschliessen Steuerkabel
- Erschwernisse für Verlegung Wasserleitung in gespriesstem Graben
- Zusätzlicher Streckenschieber am Projektende
Die Bauabrechnung «Ersatz Wasserleitung Böndlerstrasse» mit Kosten von CHF 174’429.35 und Mehrkosten von CHF 18’429.35 wird genehmigt.