Kurzmitteilungen des Gemeinderates

PRSIMedienmitteilungen, Redaktion Baumerziitig

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Legislaturprogramm überprüft
Mit Beschluss vom 26. Oktober 2022 hat der Gemeinderat das Legislaturprogramm 2022-2026 verabschiedet. Dieses wurde auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Legislaturprogramm und Aufgaben- und Finanzplan müssen aufeinander abgestimmt werden. Legislaturprogramm und Massnahmen bilden die Grundlage für den mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplan, auf welchem das Budget basiert. Es ist daher sinnvoll, wenn der Gemeinderat jährlich den Umsetzungsstand des Legislaturprogramms überprüft und allfällige neue Umsetzungsmassnahmen für das Folgejahr festlegt oder das Legislaturprogramm nötigenfalls anpasst. Der Gemeinderat hat das Legislaturprogramm 2022-2026 überprüft und aktualisiert. Das überarbeitete Programm ist auf der Webseite der Gemeinde Bauma veröffentlicht.

Verpachtung der Jagdreviere
Die laufenden Jagdpachtverträge mit den Jagdgesellschaften Bauma I (Revier Nr. 121), Bauma II (Revier-Nr. 122) und Sternenberg (Revier Nr. 131) laufen am 31. März 2025 ab. Für die nächste Jagdpachtperiode mit Dauer vom 1. April 2025 bis 31. März 2033 sind neue Verträge abzuschliessen. Bei der Neuverpachtung der Zürcher Jagdreviere für die Periode 2025-2033 haben die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Wesentlich ist die Abkehr vom Modus der öffentlichen Versteigerung mit einer Gebotsobergrenze. Stattdessen findet die Neuverpachtung als öffentlich ausgeschriebene Vergabe im schriftlichen Verfahren statt. Die Vergabe erfolgt durch die Reviergemeinden nach festgelegten Zuschlagskriterien, wobei bei mehreren Bewerbungen der ökologische Leistungsnachweis (20%) und die Nähe zum Jagdrevier (40%) berücksichtigt werden. Zudem wurden die Preise und Mindestmitgliederzahlen der Jagdreviere durch eine Revierschätzungskommission neu festgelegt, basierend auf einer flächenbasierten Revierbewertung, die wildbiologische Kriterien und Jagdeinschränkungen berücksichtigt. Bis am 15. Januar 2025 konnten sich Bewerbergruppen bei den Reviergemeinden bewerben. Für die drei Baumer Jagdreviere ging insgesamt je eine Bewerbung der bisherigen Jagdgesellschaften ein. Basierend auf der Prüfung der eingereichten Unterlagen konnten die Jagdreviere den bisherigen Jagdgesellschaften vergeben werden. Der Gemeinderat dankt der Jägerschaft für ihren wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.

Anschluss an die öffentliche Kanalisation der Gebiete Allenwil und Niderau
Im Gebiet Allenwil sind derzeit 30 Einwohnerwerte an die bestehende Kleinkläranlage (KLARA) angeschlossen. Im Gebiet Niderau, nordöstlich der KLARA, wurden zwei Liegenschaften eruiert, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden müssen. In der Umgebung um den Weiler Lipperschwendi sind mehrere Abwasserpumpstationen in Betrieb. Der Zustand der Pumpschächte «Schwandelbach», «Schlössli» und «Boden» wurde untersucht. Es sind Sanierungsmassnahmen notwendig. Der Pumpschacht «Schlössli» wird aufgehoben und der Pumpschacht «Schwandelbach» wird teilweise verfüllt und zu einem Kontrollschacht umgenutzt. Ausserhalb der Privatparzelle wird auf öffentlichem Grund ein neuer Pumpschacht errichtet. Die Liegenschaften Allenwil und Niderau werden über eine Freispiegelleitung bis zur Liegenschaft Schlössli, und weiter zusammen mit dem Abwasser der Liegenschaft Schlössli, bis zum neuen Pumpschacht Schwandelbach geleitet. Das Abwasser der beiden Liegenschaften im Schwandelbach wird ebenfalls über eine Freispiegelleitung bis zum neuen Pumpschacht Schwandelbach geführt. Es können teilweise Synergien mit der Verlegung einer EKZ-Leitung realisiert werden. Auch soll die Leitungsverlegung mit dem Trinkwasserversorgungsprojekt «Umzonung Wellenau» koordiniert werden. Der Gemeinderat hat als gebundene Ausgabe für die «Abwassersanierung Allenwil» einen Objektkredit von CHF 725’000 genehmigt.

Vorabklärungen betreffend der Erstellung einer 3-fach-Turnhalle
Der Turnverein Bauma 1906 hat dem Gemeinderat die Prüfung der Erstellung einer neuen 3-fach-Turnhalle vorgeschlagen. Anerkanntermassen ist die Kapazitätsgrenze in der Baumer Turn-Infrastruktur erreicht; einzelne Trainings und Anlässe müssen bereits heute ausserhalb der Gemeinde stattfinden. Mit Blick auf die sich in Ausführung befindenden und geplanten Neubauprojekte ist mit weiterem Zugang von Sportlerinnen und Sportlern zu rechnen. Die Finanzplanung der Gemeinde Bauma beinhaltet innerhalb des Planungshorizonts keinen Spiel-raum für zusätzliche und nicht zwingende Grossinvestitionen. Gleichwohl wird der Gemeinderat, um auf gesicherter Grundlage innerhalb der Gemeinde mit allen Akteuren eine politische Diskussion führen zu können, im Sinne einer strategischen Eventualplanung Grundlagen erarbeiten:

  • Die Bedürfnisse und Anforderungen der potentiellen Nutzer sollen erhoben werden. Gegebenenfalls können auch regionale Nutzer einbezogen werden.
  • Es wird geprüft, ob der Bau einer 3-fach Turnhalle auf dem Gelände des alten Werkhofs rechtlich und planerisch möglich wäre.
  • Es soll sondiert werden, ob ein Projekt zusammen mit anderen Gemeinden realisiert werden könnte.
  • Es wird eine Grobkostenschätzung basierend auf in anderen Gemeinden bereits realisierten Projekten erstellt.

Unterhalt und Betreuung Abwasserpumpwerk Frohwis
Das Abwasserpumpwerk Frohwis steht im Eigentum der Gemeinde Wildberg, befindet sich aber auf dem Gemeindegebiet Bauma. Aufgrund der Nähe zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bauma wurde mit Vereinbarung aus dem Jahr 1976 festgelegt, dass die Betreuung und der ordentliche Unterhalt durch das Personal der Gemeinde Bauma ausgeführt wird. Die Betreuung des Pumpwerks wird seither durch das Personal der Gemeinde Bauma ausgeführt. Bei der Vereinbarung handelt es sich um ein bereits älteres Dokument, welches nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und nicht alle zu regelnden Aspekte abhandelt. Aus diesem Grund haben die Gemeinden Wildberg und Bauma einen neuen Vertrag ausgearbeitet. Mit dem erneuerten Vertrag werden die rechtlichen, administrativen und finanziellen Aspekte für die Betreuung und den Unterhalt des Abwasserpumpwerks Frohwis geregelt. Die veraltete Vereinbarung aus dem Jahr 1976 kann aufgehoben werden. Der Gemeinderat hat den neuen Vertrag zwischen den Gemeinden Bauma und Wildberg genehmigt.