Kurzmitteilungen des Gemeinderates

PRSIMedienmitteilungen

Aus den Sitzungen des Gemeinderates

Neues System zur Erfassung der Pflegebedürftigkeit im APH Böndler
In der Schweiz werden verschiedene Systeme zur Erfassung der Pflegebedürftigkeit der Bewohner und Bewohnerinnen verwendet. Das Alters- und Pflegeheim Böndler verwendet das BESA-System. Ein Erfassungssystem ist notwendig, um die Pflegestufe zu ermitteln und mit den Krankenkassen und der öffentlichen Hand abzurechnen. BESA-Institutionen müssen bis spätestens Mitte 2028 zwingend auf das neue System interRAI LTCF umstellen. Wartung und Support von BESA sind nur noch bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt. Der Gemeinderat hat dem Wechsel des Systems zur Erfassung des Pflegebedarfs zu interRAI zugestimmt und einen Kredit von CHF 27’000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2026 genehmigt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten erhöhen sich von CHF 1’100.00 auf CHF 4’800.00.

Genereller Entwässerungsplan GEP, 2. Generation
Die erste Generation des Generellen Entwässerungsplans (GEP) wurde nach der Richtlinie «Genereller Entwässerungsplan (GEP) – Richtlinie für die Bearbeitung und Honorierung» des Verbandes Schweizer Abwasser und Gewässerschutzfachleute (VSA) sowie dessen Musterbuch im Jahr 2000 bearbeitet. Diese VSA-Richtlinie bildete die Richtschnur für den Umfang einer ersten GEP-Bearbeitung. Nach über 15 Jahren ist eine Überarbeitung des GEP sinnvoll und dringend notwendig. Das Vorhaben ist in 12 Teilprojekte gegliedert. Für die Erarbeitung des GEP, 2. Generation, hat der Gemeinderat als gebundene Ausgabe einen Gesamtkredit von CHF 350’000.00 beschlossen. Die Arbeiten wurden an die Firma INGESA AG, Wetzikon, vergeben.

Jahresrechnung Zweckverband Soziales
Der Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon hat Jahresrechnung und Jahresbericht 2024 zur Prüfung respektive Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung 2024 schliesst im Rahmen des Budgets ab. Der Aufwandüberschuss zu Lasten der Verbandsgemeinden beträgt CHF 6’480’814.59. Dies entspricht einem Minderaufwand von CHF 483’183.41 gegenüber dem Budget von CHF 6’963’998.00. Der Anteil der Gemeinde Bauma beläuft sich auf CHF 599’133.20 (2023: CHF 594’438.80). Budgetiert war für 2024 ein Anteil von CHF 693’499.00. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung genehmigt und vom Jahresbericht Kenntnis genommen.

Vernetzungsprojekt Bauma, Verlängerung
Von der Verlängerung des Vernetzungsprojektes Bauma bis Ende 2027 wird Kenntnis genommen. Im Jahr 2028 werden die bestehenden Vernetzungsprojekte durch «Projekte zur regionalen Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität» (PrBL) abgelöst. Vernetzungsprojekte, deren Projektphase vor der Einführung der PrBL endet, können bis Ende 2027 vereinfacht verlängert werden. Pro Jahr (2026 und 2027) wird wie bis anhin mit Aufwendungen von rund CHF 4’500.00

Budget Gruppenwasserversorgung
Die Vorsteherschaft des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal unterbreitet das Budget 2026 zur Genehmigung. Das Budget weist einen Aufwandüberschuss zu Lasten der Gemeinden von CHF 237’000.00 (Vorjahr: CHF 213’500.00) aus. Der Mehraufwand resultiert unter Anderem aus höheren Energiekosten. Auf die Gemeinde Bauma entfällt ein Kostenanteil von CHF 89’500.00. Das Budget des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Tösstal wird genehmigt.

Bau eines Pumptracks; Umsetzungsvarianten
Am 27. Mai 2024 reichten fünf Initianten gestützt auf § 146 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) eine Einzelinitiative «Bau eines Pumptracks» in der Form einer allgemeinen Anregung mit folgendem Wortlaut ein: «Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Vorlage für den Bau eines asphaltierten Pumptracks analog der Gemeinde Rikon auszuarbeiten und den notwendigen Objektkredit der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.» Die Einzelinitiative wurde an der Gemeindeversammlung vom 9. September 2024 angenommen.

Ende Februar 2025 wurde die Velosolutions GmbH beauftragt, Variantenstudien für zwei Standorte (Schulhaus Altlandenberg und Fussballplatz Schwendi) zu erarbeiten. Die Velosolutions GmbH hat für die zwei Standorte insgesamt drei Varianten mit entsprechenden Kostenschätzungen erarbeitet. Die Kostenschätzungen belaufen sich auf CHF 223’190.00 bis CHF 401’927.00. In allen Offerten fehlen noch die Kosten für Sitzgelegenheiten (ggf. mit Überdachung), Abfallentsorgung, Zäune etc. und natürlich Eigenleistungen der Gemeinde Bauma. Für eine Vollkostenrechnung müssten weiter die Kosten für das jeweilige Grundstück sowie die Kosten für Unterhalt und Betrieb mitberücksichtigt werden, wobei für Letzteres aus dem Kreis der Initianten ein zivilgesellschaftliches Engagement zugesagt worden ist. Kostenmindernd könnte die Unterstützung durch Sponsoren sein. Überdies unterstützt das kantonale Sportamt den Bau von Pumptrack-Anlagen mit Beiträgen aus dem kantonalen Sportfonds.

Der Gemeinderat wägt Vorgehen und Standorte ab. Lärmtechnisch und hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten ist beim derzeitigen Planungsstand ein Standort beim Fussballplatz zu bevorzugen. Der Kredit soll auf jeden Fall, das heisst auch bei einer Kreditsumme von unter CHF 300’000.00 der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.

Zweckverband Zivilschutz Tösstal
Mit Schreiben vom 21. August 2025 ersucht die Zivilschutzkommission des Zweckverbands Zivilschutz Tösstal die Verbandsgemeinden um Zustimmung zur Wahl von Hptm Andreas Hess, Bubikon, zum neuen Zivilschutzkommandanten der ZSO Tösstal. Gemäss Art. 14 Ziffer 7 der Zweckverbandsstatuten sind die Gemeindevorstände für die Ernennung des Kommandanten der Zivilschutzorganisation und dessen Stellvertretung zuständig. Der Gemeinderat hat dem Wahlvorschlag der Zivilschutzkommission zur Ernennung von Hptm Andreas Hess, Bubikon, zum Kommandanten der ZSO Tösstal per 1. September 2025 zugestimmt.

Rückabwicklung Versorgertaxen
Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) hat die Eingabe der Gemeinde Bauma betreffend Rückforderung von Versorgertaxen geprüft, die von Eltern und Jugendlichen während den Rückforderungszeiträumen an die Versorgertaxe geleisteten Beiträge von der Forderung abgezogen und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Das AJB hat dementsprechend der Gemeinde eine Vereinbarung betreffend Rückerstattung von Versorgertaxen zur Unterzeichnung übermittelt. Die Gemeinde hat dem AJB mitgeteilt, dass die Gemeinde die Vereinbarung nicht unterzeichnen will. Ausschlaggebend dafür war die im Vereinbarungsentwurf enthaltene Saldoklausel. Gemäss Schreiben des AJB hat der Regierungsrat die Bildungsdirektion beauftragt, der Gemeinde Bauma die ausgewiesene unbestrittene Rückerstattungssumme von CHF 940’832.40 auch ohne Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung auszuzahlen.