Schutzanordnung
Denkmalschutz;
Liegenschaften Haselhalden 4 + 6, Saland; Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags
Der Gemeinderat Bauma hat am 10. April 2024 beschlossen:
Die Liegenschaften Haselhalden 4 + 6, Saland, auf Kat.-Nrn. BA6297 + BA7366, Vers.-Nrn. 483 + 484, werden, zu Schutzobjekten im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG erklärt und gemäss § 205 PBG, mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags unter Schutz gestellt.
Aktenauflage
Die massgebenden Unterlagen liegen 30 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum er letzten Ausschreibung
Rekursrecht
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderat