Neubau Trafo-Station Laubberg und neue 16 kV-Kabelleitungen

HBTBAmtliche Publikation

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage

Bauma. Standorte: 8494 Bauma, 8493 Saland und 8335 Hittnau
S-169395.1
Transformatorenstation Bauma, Laubberg,
Neubau auf Parzelle Nr. BA7090

Koordinaten: 706015 / 249000
Parzelle:  BA 7090

L-153502.4
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Laubberg und Obermatt

L-225638.1
16 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Saland und der Transformatorenstation Laubberg

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich, Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon, im Namen des Elektrizitätswerks des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 13. Januar 2017 bis 13. Februar 2017 in der Gemeindeverwaltung, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat Leitstelle für Baubewilligungen