Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur ausserhalb der Bauzonen, Gründung Unterhaltsgenossenschaft Bauma

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Die „Begleitgruppe Gründung“ sowie Gemeinderat Bauma möchten die Grundeigentümerinnen und die Grundeigentümer mit Grundstücken ausserhalb der Bauzone über den Projektstand „Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur ausserhalb der Bauzonen“ wie folgt orientieren;

Ausgangslage
Die forst- und landwirtschaftliche Infrastruktur in der Gemeinde Bauma ist unterschiedlich ausgebaut und organisiert. Die für den Unterhalt der bestehenden Wege und Drainagen verantwortlichen Flurwegberechtigten und Genossenschaften sind zum Teil ungenügend organisiert. Die Infrastrukturen sind teilweise veraltet und müssen in den kommenden Jahren verbessert und instandgesetzt werden.

Aufgabe und Ziel
Davon ausgehend wurde Anfang 2019 eine Vorstudie erstellt, aus der folgende  Schlussfolgerungen resp. Nachweise abgeleitet werden können;

  • die Zufahrten zu den einzelnen Höfen befinden sich in der Regel in einem guten Zustand,
  • dass Sanierungsbedarf bei den der Landwirtschaft dienenden Wegen besteht,
  • dass beim Unterhalt Nachholbedarf besteht. Im Wald sollen einige Strassen saniert oder neu gebaut werden.

In der Vorstudie wurde weiter nachgewiesen, dass:

  • die Organisation des Unterhaltes und der Unterhalt als solcher bei den Wegen ungenügend ist,
  • der Unterhalt der Drainagen zwar gut organisiert ist, die Erneuerung jedoch infolge fehlender Mittel
    eingeschränkt ist,
  • eine öffentlich-rechtliche Unterhaltsgenossenschaft Bauma gegründet werden soll,
  • alle Grundeigentümer (Land- und Forstwirtschaft) Mitglieder werden sollen, welche Grundstücke
    ausserhalb von Bauzonen besitzen,
  • Grundstücke, welche bereits in bestehenden Genossenschaften sind (UHG Bliggenswil Bächi, UHG Wila
    oder UHG Wallikon – Hermatswil) nicht berücksichtigt werden sollen,
  • die bestehenden Entwässerungsgenossenschaften aufgelöst werden sollen.

Vorbereitungen für die Gründung der Unterhaltsgenossenschaft Bauma
Der Gemeinderat Bauma hat im Juli 2019 zustimmend von der Vorstudie Kenntnis genommen und beschlossen, die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen. Eine breit abgestützte „Begleitgruppe Gründung“ hat in mehreren Sitzungen Statuten, Reglement und Pläne (zu übernehmende Wege und Drainagen, Beizugsgebiet), welche zur Gründung der Unterhaltsgenossenschaft Bauma benötigt werden, vorbereitet. Diese Unterlagen liegen im Entwurf vor.
Die gesetzlich vorgeschriebene Orientierungsversammlung und die daran anschliessende Gründungsversammlung konnten wegen den geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch nicht abgehalten werden.

Informationen
Bereits im Anschluss der Generalversammlungen der Entwässerungsgenossenschaften Bauma und Sternenberg vom Mai 2019 und November 2020 wurde über die Ergebnisse der Vorstudie informiert. Eine vorgesehene Orientierung im November 2020 für die Mitglieder der Waldgenossenschaft Bauma musste abgesagt werden.
Die Gemeinde Bauma, das Amt für Landschaft und Natur und die Begleitgruppe Gründung erachten es daher als notwendig, die betroffenen Grundeigentümer einerseits mit einem Infoschreiben sowie mittels einer Publikation über den Stand des Projektes zu informieren.

Was spricht für das Projekt

  • Es wird eine neue und zeitgemässe Organisation für Unterhalt und Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur ausserhalb der Bauzonen geschaffen. (Beizugsgebiet: 2‘450 ha, Wege: 41 km)
  • Für alle Fragen im Übergangsbereich zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet ist eine einheitliche Regelung garantiert.
  • Mit der Unterhaltsgenossenschaft Bauma hat die Gemeinde Bauma immer den gleiche Ansprechpartner.
  • Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton) an Infrastrukturprojekte werden nur an organisierte Körperschaften ausgerichtet.
  • Insbesondere auch der Wald ist auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen.
  • Ebenso mit Seilkran und Helikopter geerntetes Holz muss von Strassen aus abtransportiert werden können.
  • Geregelte Finanzierung mit Beiträgen der öffentlichen Hand und der Mitglieder.

Was das Projekt nicht ist:

  • Das Projekt ist keine Güterzusammenlegung. Es wird niemandem Land weggenommen.
  • Ausbau und Neuanlagen von Wegen werden nur mit Zustimmung der direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausgeführt. Die Kosten, nach Abzug der Beiträge der öffentlichen Hand, tragen die unmittelbaren Nutzniesser.

Nächste Schritte
Der Zeitplan für die nächsten Schritte (Orientierungsversammlung und Gründungsversammlung) hängt von der Entwicklung der epidemiologischen Lage ab und kann im Moment noch nicht geplant werden. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig informieren.

Fragen
Falls Sie Fragen oder Bedenken zu Projekt und Verfahren haben, bitten wir Sie diese an folgende Personen zu richten:

  • Fragen zum Beizugsgebiet, Fragen zur landwirtschaftlichen Infrastruktur:
    Max Bosshard, Leiter Begleitgruppe: Tel. 079 672 38 75, max@bosshard-bauma.ch
  • Fragen zum Beizugsgebiet, Fragen zum Wald und Walderschliessung:
    Jürg Küenzi, Förster: Tel. 079 562 13 02, juerg.kueenzi@bauma.ch

Am Samstag, 26. Juni 2021 stehen die zuständigen Personen im Werkhof Bauma, Gublenstrasse 32, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr zur Auskunftserteilung zur Verfügung. Dabei können auch die Pläne eingesehen werden.

24. Juni 2021

Begleitgruppe Gründung
Gemeinderat Bauma