Oberbausanierung und Ausbau Fussgängerschutz Grünthal-Haselhaldenstrasse, öffentliche Planauflage, Projektfestsetzung

HBTBAmtliche Publikation, Redaktion Baumerziitig

Bauma, Saland; Oberbausanierung und Ausbau Fussgängerschutz Grünthal- und Haselhaldenstrasse, Öffentliche Planauflage, Projektfestsetzung

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt.

Die Grünthal- und Haselhaldenstrasse wird neu durchgehend eine Fahrbahnbreite von 5.50 m sowie einen Gehweg von 2.00 m als Fussgängerschutz aufweisen. Dementsprechend beträgt die projektierte Gesamtbreite der neuen Strassenparzelle 7.50 m. Am Ausbauende der Grünthal- und Haselhaldenstrasse ist eine normgerechte Wendeanlage projektiert, welche das Wenden von grösseren Fahrzeugen (z.B. Kehrichtabfuhr, Winterdienst, Schulbus, Feuerwehr etc.) ermöglicht.

Das Projekt wird, soweit darstellbar, ausgesteckt oder markiert.

Durchführende Stelle:
Gemeinde Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke

Angaben zur Auflage
Die Projektunterlagen liegen ab Publikation während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Bauma, im Werkgebäude Bauma, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma, zur Ansicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde Bauma unter www.bauma.ch/aktuellesinformationen digital einsehbar. Massgebend sind einzig die aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache  muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 2. Oktober 2023

Kontaktstelle
Gemeinde Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma

  1. August 2023

Gemeinde Bauma | Abteilung Tiefbau und Werke