Gemeindeversammlung
Montag, 20. Juni 2016, 20.00 Uhr
Reformierte Kirche, Bauma
Traktanden
Jahresrechnung 2015; Genehmigung
Allfällige Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Aktenauflage
Der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen liegt ab Montag, 6. Juni 2016, im Gemeindehaus (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten (Montag: 08.30-11.30 und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag: 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (2. OG) zur Einsicht auf. Informationen sind auch auf der Website bauma.ch aufgeschaltet.
Anfragen
Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen.
Teilnahme und Stimmberechtigung
Zur Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen eingeladen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Gemeinderat