Durch in den Lichtraum hinausragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es im Strassenverkehr häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und zu gefährlichen Situationen. Ein regelmässiger Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Trottoirs ist wichtig und sorgt für bessere Sichtverhältnisse und dient der Verkehrssicherheit. Weiter wird dadurch ein effizienter Strassenunterhalt und Winterdienst ermöglicht und die ungehinderte Durchfahrt für Notfallfahrzeuge ist gewährleistet.
Gemäss geltender Vorschriften hat das Ast- und Blattwerk von Bäumen über den Strassen einen Lichtraum von 4,5 m Höhe zu wahren; bei Fusswegen muss der Lichtraum mindestens 2,5 m betragen. Nachfolgende Abbildung zeigt die vorgeschriebenen Lichtraumprofile auf.
Im Sichtbereich von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen zwingend auf 0,8 m Höhe zurückzuschneiden. Signalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern sowie Hydranten und Kandelaber müssen gut sichtbar sein bzw. dürfen durch die Pflanzen nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind verpflichtet, Sträucher und Pflanzen dauernd unter der Schere zu halten. Kommen sie ihren Pflichten nicht oder nur ungenügend nach, kann die Gemeinde auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer den Rückschnitt vornehmen lassen.
Die rechtlichen Bestimmungen sind in der Strassenabstandsverordnung des Kantons Zürichs zu finden. Interessierten Personen werden die Bestimmungen gerne zugestellt.
Besten Dank für Ihren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
8. September 2016
Gemeinde Bauma | Präsidiales+Sicherheit