Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
L-0229809.1
Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Wolfensberg
– Verkabelung der Freileitung (Vorderi Dunkelwis nach Hinteri Dunkelwis) ab Verteilkabine VK6 Oberwolfensberg
Rechtliche Hinweise
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Stationsstrasse 15, Postfach 781, 8623 Wetzikon im Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Dreikönigsstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 16. August bis 16. September 2019 in den Gemeindeverwaltungen Bäretswil und Bauma öffentlich aufgelegt.
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Anmeldestelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Anmeldestelle einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.09.2019
Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

