Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen / Öffentliche Planauflage

HBTBAmtliche Publikation

Hittnau und Bauma

L-227204.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen F8 K. Schönau und Laubberg

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich, Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon, im Namen des Elektizitätswerks des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 09. Juni bis 10. Juli 2017 in den Gemeindeverwaltungen, während den Bürozeiten, öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH Generalsekretariat Leitstelle für Baubewilligungen