Plangenehmigungsverfahren: Neubau Transformatorenstation Bauma, Wellenau sowie Teilverkabelungen und Einführungen

HBTBAmtliche Publikation

Plangenehmigungsverfahren

 

Bund 16-0037 Bauma

Neubau Transformatorenstation Bauma, Wellenau sowie Teilverkabelungen und Einführungen

Bundesbehörde: Eidg. Starkstrominspektorat, Kreissig Peter

Betriebsinhaber: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich

Gesuchsteller: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Netzregion Oberland Nord

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 19. Mai bis 20. Juni 2016 in der Gemeindeverwaltung, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Ein-sprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf