Privater Gestaltungsplan «Ischlag»; Festsetzung und Genehmigung
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bauma haben an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der private Gestaltungsplan «Ischlag»; wird genehmigt und festgesetzt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 21. März 2025 mit Beschluss Nr. KS-0033 / 25 verfügt:
I. Der private Gestaltungsplan «Ischlag», welchem die Gemeindeversammlung Bauma mit Beschluss vom 9. Dezember 2024 zugestimmt hat, wird genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem Datum der Veröffentlichung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen
27. März 2025
Hochbau und Liegenschaften