Privater Gestaltungsplan «Ischlag», Öffentliche Auflage

HBTBAmtliche Publikation

Privater Gestaltungsplan «Ischlag», Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Bauma hat am 7. Februar 2024 den privaten Gestaltungsplan «Ischlag» , zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Der private Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen:
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. 31.01.2024
– Situationsplan, Mst. 1:1000, dat. 31.01.2024
– Gestaltungsplanvorschriften, dat 31.01.2024

Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 15. Februar 2024 und endet am 15. April 2024. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen auf www.bauma.ch eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Bauma (Schalter Bauen, EG), Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum privaten Gestaltungsplan «Ischlag» zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, bis spätestens 15. April 2024 schriftlich einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.

Der Gemeinderat