Privater Gestaltungsplan «Juckeren»; Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Bauma hat am 25. September 2024 den privaten Gestaltungsplan «Juckeren», zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Der Gestaltungsplan «Juckeren» umfasst folgende Bestandteile;
– Gestaltungsplan-Vorschriften, dat. 22. August 2024
– Situationsplan Mst. 1:750, dat. 22. August 2024
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, dat. 22. August 2024
Beilagen
– Nr. 1a Richtkonzept Baumgartenholz/Juckeren inkl. Freiraum, Stand vom 8. August 2024
– Nr. 1b Ortsbauliches Vokabular, Stand vom 12. Dezember 2023
– Nr. 2a Schutzverordnung Webereiensemble Grünthal/Juckeren xx vom yy 2024, Stand 30.7.2024
– Nr. 4 Schlussbericht Testplanung, Stand vom 13. September 2022
– Nr. 5 Lärmgutachten, Stand 5. September 2024
– Nr. 8 Stellungnahme zu Vorprüfungen und Einwendungen
Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 10. Oktober 2024 und endet am 9. Dezember 2024. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen auf www.bauma.ch eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Bauma (Schalter Bauen, EG), Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum privaten Gestaltungsplan «Juckeren» zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, bis spätestens 15. April 2024 schriftlich einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
10. Oktober 2024
Gemeinderat Bauma