Privater Gestaltungsplan Oberzelg

HBTBAmtliche Publikation

Teilrevision Nutzungsplanung: Anpassung Zonenplan Gebiete Laubberg und Oberzelg sowie Festsetzung Waldabstandslinie im Gebiet Laubberg
Kommunale Sondernutzungsplanung: Aufhebung Privater Gestaltungsplan Oberzelg

 Betrifft: 8494 Bauma
Der Gemeinderat Bauma hat am 24.06.2020 beschlossen:
Die Teilrevision Nutzungsplanung Gebiet Laubberg und Oberzelg sowie die Aufhebung des privaten Gestaltungsplan Oberzelg (Stand 19. Mai 2020) werden zur öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 PBG verabschiedet.

Rechtliche Hinweise
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 09.07.2020 und endet am 08.09.2020. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Abteilung Hochbau und Liegenschaften während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Teilrevision und der Aufhebung schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 08.09.2020 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entscheiden.

Bauma, 09.07./10.07.2020

Hochbau und Liegenschaften